Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe hier mal eine andere Frage, die ich hoffe, die Sie mir beantworten können. Ich habe von meinem ehemaligen Vermieter nun plötzlich einen Brief bekommen, dass ich zur Nebenkostenabrechnung 2009 etwas nachzuzahlen habe und ich solle es zahlen, sonst schickt er mir einen Vollstreckungsbescheid. Kann man einfach so einen VB schicken ohne vorher schriftlich per Einschreiben mich in Verzug gesetzt zu haben? Es handelt sich um läppische 40 Euro. Er hat in dem Schreiben mitgeteilt, ich solle bis zum 17. zahlen, sonst schickt er den VB. Kann es denn sein, dass er wegen 40 Euro einen Anwalt beauftragt? Ich habe das erste Schreiben einfach ohne Beachtung schon vernichtet. Aber nun habe ich bedenken. Was raten Sie mir?
Mitglied inaktiv
rub. wo ist das baby?
Mitglied inaktiv
bei mir
Mitglied inaktiv
Gemeint war eher, wo in der Frage es um ein Baby geht, da hier nur (rechtliche) Fragen "Rund Ums Baby" beantwortet werden. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo Du hast da gewohnt, es sind Nebenkosten entstanden, der Abschlag dazu reichte nicht, also musst Du zahlen. Wäre es eine Gutschrift würdest Du stinksauer sein, wenn er nicht auf Schreiben reagiert oder das Geld überweist. Wir warten auch noch auf die Abrechnung von 2009 aus der alten Wohnung. So ist das eben. Überweise und fertig, sonst werden aus 40 Euro gern mal das dreifache.
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