Mitglied inaktiv
Hallo! Schreibe hier wegen meiner Schwester. Sie wurde nach der Ausbildung von einem kleinen Betrieb für 2 Jahre übernommen. Dieser Vertrag läuft nun aus. Nun die erste Frage: Muß sie nun einen unbefristeten Vertrag bekommen oder darf nochmal verlängert werden? Nun das nächste: Einer der Chefs meinte, sie solle doch ihren alten Vertrag mitbringen. Das hat sie gutgläubig auch gemacht, ohne ihn zu kopieren. Nun hatte sie ein beiläufiges Gespräch mit dem anderen Chef und als sie meinte, sie müsse ja nun (wegen der 2 Jahre) einen unbefristeten Vertrag bekommen, da sagte der doch, sie hat ja gar keinen Vertrag mehr! Das Geschäft hat also den Vertrag einbehalten und will wieder einen 2-Jahresvertrag machen. Das ist doch nicht erlaubt oder? An wen kann sie sich wenden bzgl. des einbehaltenen Vertrages? An die IHK? Danke im Voraus! Astrosternle
Hallo, hat leider nichts mit dem Thema r-u-b zu tun! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ne Frage dazu: Hatte die Befristung einen Grund oder nicht? Das ist nämlich ausschlaggebend. War die Befristung mit einem Grund verbunden (z.B. weitere Erprobung oder Schwangerschaftsvertretung oder auch vermehrtes Arbeitsaufkommen, dann ist die weitere Befristung erlaubt. Hatte diese Befristung keinen Grund (also einfach nur: Wird auf 2 Jahre befristet) ist es ein unbefristeter Vertrag. Sie können ihr ja einen befristeten geben, der läuft dann aber nicht nach zwei Jahren aus, sondern ist unbefristet. Aber die Chefs versuchens immer wieder. Habe auch einen auf 1 1/2 Jahre befristeten Vertrag ohne Befristungsgrund (obwohl es einen gibt: Schwangerschaftsvertretung), der kann max. auch noch für 1/2 Jahr verlängert werden, dann ist Schluss. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Zum Atrbeitsvertrag: sie kann jederzeit ins (Personal)-Büro gehen und ihre Akte einsehen! Dazu hat sie jederzeit das Recht. Dort iost sicher auch ihr Arbeitsvertrag (und wenn es das Exemplar des AG ist, ist doch egal). Und auch Kopien machen vom Inhalt. Evtl. soll sie 2-3 EUR bereithalten für die Kopierkosten. Wenn sie sicher ist, daß der erste Vertrag keinen sachl. Grund der Befristung beinhaltete, dann würde ich das aber erst machen, wenn der 2. Vertrag angelaufen ist :-) Seltenst sind solche Chefs so schlau, den ersten Vertrag rauszunehmen, wenn sie meinen, daß der AN zu "blöd" ist ;-) Viele Grüße Désirée
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