Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen neuen Job, für den ich die ersten 2 Wochen zum Stammsitz in den Süden von Deutschlands muss. Da ic 3 kleine Kinder habe und für diesen Job die TZ in EZ aufgelöst habe, freue ich mich da sehr drauf. Jetzt habe ich aber eine Frage: 1.Wenn ich Sonntags den Flieger nehmen muss, zählt es dann als Arbeitszeit? Reisezeit=Arbeitszeit? Oder kann ich auf Montag bestehen, sonst fehlt mir ja noch ein Tag mehr, den ich von meinen Kindern und meinem MAnn weg bin... Ich hoffe, Sie können mir helfen, wie das rechtlich aussieht. 2.Muss der Ag mir alle Kosten bezahlen, Pension, Flug usw, oder kann er mir da was aufs Auge drücken? Es geht um einen Arbeitsplatz im Norden von Deutschlands, wo ich dann die Tätigkeit aufnehmen soll. lg
Hallo, Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält und auch keine kollektivvertraglichen Abmachungen bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Reisezeiten, die in die reguläre Arbeitszeit fallen, als Arbeitszeit zu vergüten. Der Vergütungsanspruch folgt aus § 324 Abs. 1 BGB bzw. unmittelbar aus § 611 BGB i.V.m. der Vergütungsregelung. Denn durch die Anordnung der Dienstreise macht der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Die Arbeitspflicht konkretisiert sich auch auf die Pflicht zur Durchführung der Dienstreise, wofür dem Arbeitnehmer als Gegenleistung die Vergütung zusteht. Die Vergütungspflicht besteht auch für sonstige Wegezeiten, etwa für Fahrten zu auswärtigen Dienststellen (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1960, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wegezeit) Liebe Grüsse, NB
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