Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ein neuer Versuch :-)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ein neuer Versuch :-)

Mitglied inaktiv

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Hallo und danke für Ihre Mühe, vielleicht wird meine Frage klarer, wenn ich unseren bisherigen Dialog mal zusammenfasse: ----------------------- ----------------------- Hallo Frau Bader, ich erwarte Anfang 2007 ein Baby. Seit März 2006 stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches ich im Herbst werde kündigen müssen (wegen Umzug). Bekomme ich trotzdem das neue Elterngeld, obwohl ich, wenn das Baby kommt (bzw wenn die MuSchu-Frist beginnt), nicht mehr angestellt bin? Viele Grüße, jule79 ------------------- Hallo, nein. Ohne Job keine EZ.Kündigen Sie doch besser erst zum Ende der EZ. Gruß, NB ------------------------- Hallo Frau Bader, meint Ihre Abkürzung "EZ" in der Antwort vom 17.07. Erziehlungsurlaub/Elternzeit oder ElternGELD?? Ich hatte mich erkundigen wollen, ob ich auf mehr als 300 Euro Elterngeld Anspruch habe, obwohl ich ca 4 Monate vor der Geburt kündigen möchte (ET Anfang März 07, also Kündigung im November 06). Zählt denn grundsätzlich das Einkommen des letzten Kalenderjahres (also 2006) vor der Geburt, oder das der letzten 12 Monate (also Feb'06 bis Feb'07)?? Falls ich besser nicht kündigen sollte (da ich sonst nur die 300 Euro kriegen würde): Mein Vertrag läuft bis Feb'07, also bis in die Muschu-frist. "Reicht" das, oder muss der Vertrag bis über den Geburtstermin hinaus gehen, damit man mehr als die 300 Euro kriegt? Vielen Dank, dass Sie nochmal antworten!! jule79 ----------------------- Hallo, sorry, das ist mir zu wirr. Können Sie das noch mal formulieren? Gruß, NB ---------------------- ---------------------- Ich habe mir diese Zeilen noch mal genau durchgelesen - meine Formulierungen geben den Sachverhalt tatsächlich richtig wieder ;-) Ich hoffe, so zusammenhängend können Sie mir jetzt besser weiterhelfen ;-) Vielen Dank dafür im Voraus, jule79


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, da habe ich gehullt ::-)) Also: Ja! Sie bekommen aber nur den Mindestbetrag von 300 €.Das ist unabhängig davon, ob man einen Job hat. Aber trotzdem würde ich nicht kündigen... Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du wissen ob du dann das neue elternGELD bekommst richtig? *g* ..ich denke ja..es zählt ja ab Geburt 2007 das Gehalt der letzten 12!!! Monate und nicht wie am Anfang besprochen des letzten Monats nur oder der letzten 3 Monate. Ich würde denken Dein Einkommen+dann die 3 Monate Arbeitslosengeld werden addiert und daraus das neue Elterngeld berechnet. Wenn Du ganz sicher gehen willst geh doch bitte auf (darf ich das hier sagen?) www.elterngeld.net dort wird Dir zu allen Fragen was das neue Elterngeld angeht geholfen ;-) lG


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