123Lena
Hallo Frau Bader, ich bin in der 10 ssw (ET 02.11.2016). ich arbeite auf Teilzeit im Büro ( 4 Tage a 7 Stunden die Woche) und auf 400€ in der Spülküche (30 Stunden im Monat lt. Vertrag). dort arbeite ich nur am Wochenende und ab und zu in der Woche abends. ich darf in der Schwangerschaft an Sonn- & Feiertage nicht arbeiten. muss ich nun die Stunden, die ich sonst Sonntags arbeiten muss um auf 30 Stunden zu kommen nach arbeiten oder kriege ich die weiterhin bezahlt?
Hallo, Sie dürfen unter der Woche bis 22.00 Uhr arbeiten. Ansonsten kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn keine festen Zeiten im Vertrag stehen kann der AG das verlagern. Gibt dann ja noch den Samstag und den freien Tag bei Dir.
123Lena
Vielen dank für Die Antwort Sternschnuppe. dann weiß ich da schon mal Bescheid...
Sternenschnuppe
Es sei denn die Stunden und Tage sind klar benannt im Vertrag. Dann kann er das nicht einfach schieben sondern muss es so bezahlen und Dich freistellen. Ohne genannte feste Zeiten kann der AG beliebig entscheiden um keine Probleme mit dem Mutterschutzgesetz zu bekommen.
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung