Mitglied inaktiv
Also als ich den Beitrag von Katja las, konnte ich mich damit identifizieren. Denn meine Schwiegereltenr haben auch so einen vertrag mit meinem Mann gemacht, als wir noch nicht zusammen waren. Damals war es für meinen Mann okay, weil er single war und nie vorhatte zu heiraten. Dann heirateten wir 5 Jahre später. Und haben einen klienen Sohn. Mein Mann hat auch schon etliche Summen reingesteckt und auch die Renovierung und pflege bliebt an uns alleine hängen, denn meine Schwiegereltern machen nichts. mein Mann hat mich als sein testamentserbe eingesetzt und nach meinem tod wird unser sohn erben. Nun habe ich auch eine frage: Bei uns steht auch im vertrag,den mein Mann damals mit seinen eltern schloß, daß meine schwiegereltern das haus ausschließlich nur meinem Mann zuführen wollen und wenn er vor ihnen stirbt, sie dieses kostenlos zurückfordern können. Auch mein Mann hat auf die Sicherung seiner ansprüche im Grundbuch verzichtet und seinen eltern in dem Vertrag die vollmacht gegeben, das haus zurückzufordern und die auflassung (was das auch immer sein mag) zu erklären. Es kann aber doch nicht sein, daß ich keinen anspruch habe auf die geldsummen die mein mann reingesteckt hat. Es steht mir doch zu, zumindest alles was er reingesteck that. oder? wie kann ich mir sichern, daß ich das bekomme was mir zusteht?
Liebe Ursula, eine Einzelberatung wie Sie sie gerne hätten darf ich hier nicht geben. Ausserdem hat es nichts mit dem Thema r-u-b zu tun. Ich berate Sie gerne entgeltlich. WEnden Sie sich an meine E-Mail nicola.bader@rz-online.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
1. kann mein mann die vollmacht wiederrufen, ohne das seine eltern das mitbekommen, wäre das rechtskräftig, macht das ein notar 2. kann mein mann mich als erbe für seine auslagen einsetzen, die er in das haus gesteckt hat, falls seine eltern das zurückfordern 3. hat mein mann anspruch auf endgeldliche Asuzahlung seiner arbeiten die er am haus machte, gartenpflege, reparaturen
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