Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen seit 8 Jahren zur Miete. Seit einiger Zeit verhalten sich unsere Vermieter recht merkwürdig uns gegenüber. Jetzt haben wir auch den Grund erfahren. Der Sohn möchte gern in unsere Wohnung ziehen. Kann uns wegen Eigenbedarf gekündigt werden (Sohn hat eigene Wohnung) und mit welcher Frist könnte uns gekündigt werden? Was passiert, wenn der Sohn von seinem Vermieter gekündigt bekommt, geht dann Eigenbedarf? Kann man soziale Gesichtspunkte geltend machen, wenn man ein Kind von 19 Monaten hat und es ja recht schwierig ist, mit Kind eine Wohnung zu finden? Für Ihre Antwort schon mal vielen Dank. Viele Grüße Monique
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob während Elternzeit