Mitglied inaktiv
was steht eigentlich einen mann zu an eigenbedarf? der neu verheiratet ist- die frau hat zwei kinder aus erster ehe und einen sohn gemeinsam. er hatt noch zwei kinder aus erster ehe die bei der mutter leben. wieviel ist eigentlich das was ihm gesetzlich bleiben darf an mindestengrenze für ihn und seine jetzige familie??? vielen dank
Hallo, Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 730 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 840 Euro. Hierin sind bis 360 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1000 Euro. Darin ist eine Warmmiete bis 440 Euro enthalten. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse