Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einer Wohnung. Er verdient mehr als EUR 30.000 im Jahr. Ich habe kein eigenes Einkommen. Wenn wir als eine eheähnliche Lebensgemeinschaft behandelt würden, bekäme ich kein Erziehungsgeld. Wie wird eigentlich eine eheähnliche Lebensgemeinschaft definiert? Wie kann man ggf. nachweisen, dass man nicht in einer eheänlichen Lebensgemeinschaft lebt, wenn man sich die Wohnung teilt, aber sonst nicht zusammen ist? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man in einer Wohnung wohnt, wird davon auzugehen sein, dass man eheähnlich zusammenlebt. Zumal, wenn man nicht verheiratet ist u er der KV ist. Das Gegenteil müssen Sie beweisen u das wird mehr als schwer. Falls Sie wirklich mit ihm zusammen sind u beim Antrag etwas anderes eintragen (was ich IHnen nicht unterstellen will) wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Ihr müßtet beweisen das Ihr getrennt von Tisch und Bett lebt -also jeder muß sein eigenes Schlafzimmer haben und Du darfst für Ihn weder kochen noch die Wäsche machen ! Die Miete und alles muß von beiden getragen werden und darf nicht von einem Konto abgehen ! Da es aber der Vater des Kindes ist dürfte das sehr schwer werden da etwas durchzusetzen ! Lg Andrea


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