Mitglied inaktiv
Habe nur mal kurz einige Fragen! Habe ich das vor einigen Monaten richtig verstanden, als Eheähnliche Gemeinschaft zählt, wer drei Jahre, mit dem Partner, zusammenlebt? Das würde für mich heißen ich lebe erst seit Mai 05 mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung, vorher war er noch bei seinen Eltern gemeldet und daher gelten wir noch nicht als eheänlich? Auch wenn jetzt Nachwuchs unterwegs ist und ich Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ALGII beantragen will/muss, wiel mein Arbeitslosengeld im August ausläuft und ich erst ab mitte Oktober im Mutterschuz bin. Kann ich für danach auch Hilfe beantragen? Da wie gesagt, wir leben erst seit 13 Monaten zusammen.
Hallo, bei dieser Zeitgrenze von 2 - 3 Jahren geht es um Unterhalt vom geschiedenen Ehemann (Verwirkung). Ansonsten ab Zusammenleben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn Du irgendwelche Sozialgelder beantragen möchtest gilt es sofort mit Zusammenzug als eheähnlich ! Außerdem wenn Du ein Kind bekommst ist erstmal der Vater für Deinen und für den Kindesunterhalt zuständig dh nur wenn er nicht zahlen kann springt der Staat ein ! Das was Du gelesen hast bezog sich auf den Ehegattenunterhalt ! lg safrarja