Mitglied inaktiv
Guten TAg, danke für Ihre Antwort, ich habe noch eine Frage. Zur Zeit beziehe ich Sozialhilfe für mich und meinen Sohn, der Vater ist unbekannt, ich bekomme auch keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Wenn ich nun mit meinem Freund zusamenziehe, der nicht der Vater des Kindes ist , bekomme ich dann für meinen Sohn noch Sozialhilfe. Für mich nicht, das ist klar wegen der eheähnlichen Gemeinschaft. danke AMy
Liebe Amy, grds. geht das SA davon aus, dass der neue Freund für Mutter + Kind Unterhalt bezahlt. Er muss eidesstattlich versichern, dass er es nicht tut und diese Vermutung widerlegen, dann klappt es für Mutter + Kind u.U: mit dem Unterhalt, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung