Mitglied inaktiv
Guten TAg, danke für Ihre Antwort, ich habe noch eine Frage. Zur Zeit beziehe ich Sozialhilfe für mich und meinen Sohn, der Vater ist unbekannt, ich bekomme auch keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Wenn ich nun mit meinem Freund zusamenziehe, der nicht der Vater des Kindes ist , bekomme ich dann für meinen Sohn noch Sozialhilfe. Für mich nicht, das ist klar wegen der eheähnlichen Gemeinschaft. danke AMy
Liebe Amy, grds. geht das SA davon aus, dass der neue Freund für Mutter + Kind Unterhalt bezahlt. Er muss eidesstattlich versichern, dass er es nicht tut und diese Vermutung widerlegen, dann klappt es für Mutter + Kind u.U: mit dem Unterhalt, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse