Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eheähnliche Gemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eheähnliche Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Guten TAg, danke für Ihre Antwort, ich habe noch eine Frage. Zur Zeit beziehe ich Sozialhilfe für mich und meinen Sohn, der Vater ist unbekannt, ich bekomme auch keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Wenn ich nun mit meinem Freund zusamenziehe, der nicht der Vater des Kindes ist , bekomme ich dann für meinen Sohn noch Sozialhilfe. Für mich nicht, das ist klar wegen der eheähnlichen Gemeinschaft. danke AMy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Amy, grds. geht das SA davon aus, dass der neue Freund für Mutter + Kind Unterhalt bezahlt. Er muss eidesstattlich versichern, dass er es nicht tut und diese Vermutung widerlegen, dann klappt es für Mutter + Kind u.U: mit dem Unterhalt, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt. Gruß, NB


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