mein Richter meinte damals (Kind war bereit 1,75 Jahre wieder hier, Rückführungs - Antrag wurde aber 2 Monate vor Ablauf der Frist gestellt), daß es dem Kind hier gut get, das er in geregelten Verhältnissen lebt.. Es wurde an den Vater appeliert, das doch zu sehen... Aber nix da, er mußte zurück... Der Richter vom OLG KA meinte ich solle drüben versuchen das Sorgerecht zu bekommen... ACHTUNG: Auf Kindesentführung steht eine Gefängnisstrafe... bin mir allerdings nicht sicher ob nur im Zusammenhang mit den USA oder auch mit der Türkei. Bei mir wurde es "geahndet" wie eine Kindesentführung... Als ich damals zu den Verhandlungen in die USA bin, hat mir meine RA abgeraten, weil Sie Bedenken hatte, die Cashen mich gleich am Flughafen.. Habe da aber auf meinen Ex vertraut, der mir versichert hatte, die Anzeige zurückgezogen zu haben... Ist "gut" gegangen, durfte meinen Sohn aber dann nur noch unter Aufsicht sehen, da Gefahr bestand, daß ich ihn wieder entführen könnte... LG Peeka, die hofft, daß die Freundin nen guten Anwalt hat. Kann Ihr meine RA in MA nur empfehlen.