Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durchschnittsgehalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Durchschnittsgehalt

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Sehr geehrte Frau Bader, im MuSchuGesetz §11 Abs.2 steht das Verdiensterhöhung , die während oder nach dem Berechnungszeitraum eingetreten sind zu berücksichtigen sind. Bei mir ist es so, das ich Feiertags und Sonn - und Nachtdienste gemacht habe, aber leider in den Berechnungszeitraum weniger gemacht habe. Nach dem Berechnungszeitraum habe ich durch Nacht - und Schichtzulage ca. 100,- € mehr verdient, also genau als meine Schwangerschaft begann - zählen diese denn nicht als Verdiensterhöhung, ich dachte man darf nicht benachteiligt werden? Danke für Ihre Antwort im Voraus. mfg Sandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, das kommt darauf an, warum Sie weniger gemacht haben. Schwangerschaftsbedingt? Dann Berücksichtigung. Liebe Grüsse, NB


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