Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im MuSchuGesetz §11 Abs.2 steht das Verdiensterhöhung , die während oder nach dem Berechnungszeitraum eingetreten sind zu berücksichtigen sind. Bei mir ist es so, das ich Feiertags und Sonn - und Nachtdienste gemacht habe, aber leider in den Berechnungszeitraum weniger gemacht habe. Nach dem Berechnungszeitraum habe ich durch Nacht - und Schichtzulage ca. 100,- € mehr verdient, also genau als meine Schwangerschaft begann - zählen diese denn nicht als Verdiensterhöhung, ich dachte man darf nicht benachteiligt werden? Danke für Ihre Antwort im Voraus. mfg Sandy
HAllo, das kommt darauf an, warum Sie weniger gemacht haben. Schwangerschaftsbedingt? Dann Berücksichtigung. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit