sternchenstaub
Sehr geehrte Frau Bader, leider habe ich auf meine konkrete Frage im Forum keine Antwort gefunden. Deshalb muß ich Sie leider kurz "belästigen". Meine Tochter kommt im September in die 3. Klasse der GS und steht schon seit Übertritt vom Kindergarten in die Schule auf der Warteliste für einen Hortplatz. Sie hat die Einrichtung auch schon im Kindergarten besucht. Aus sicherer Quelle weiß ich, daß Sophie im 1. Jahr als einzige auf der Warteliste "übrig geblieben" ist. Alle anderen haben einen Hortplatz erhalten. Sie hat aber auch im 2. Jahr keinen Hortplatz bekommen, mit der Begründung "es gäbe sehr viele Geschwisterkinder" die auch einen Hortplatz brauchen. Meine Tochter hat also das Pech, Einzelkind zu sein. Jetzt hat sie auch wieder mit der selben Begründung eine Absage für das 3. Jahr erhalten. Sie wurde also augenscheinlich auf der sog. Warteliste einfach durchgereicht, weil sie ein Einzelkind ist. Darf man das denn oder widerspricht das nicht dem "Gleichstellungsrecht"? Es kann doch nicht o.k. sein, wenn man Einzelkinder 3 Jahre benachteiligt! Das Problem verstärkt sich auch deswegen, weil wir in der Innenstadt unseres Wohnortes leben und alle Horte das selbe Problem haben. Also keine Chance! Es wäre nett, wenn Sie mir einen guten und rechtlichen Rat geben könnten! Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe! Beste Grüße und machen Sie weiter so, Ihr Newsletter ist immer interessant! Sternchenstaub
Hallo, gibt es denn eien Satzung, der das zu entnehmen ist? Liebe Grüsse, NB
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