Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

dürfen arzte wirklich kein beschaftigungsverbot mehr ausstellen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: dürfen arzte wirklich kein beschaftigungsverbot mehr ausstellen?

Junchen

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Hallo. meine ehemalige frauenärztin sagte am Anfang der Schwangerschaft zu mir Ärzte kein beschaftigungsverbot mehr aussprechen dürfen seit letzten Jahr. Stimmt das? sie meinte sie kenne ja meinen Arbeitsplatz nicht obwohl ich nach einer Checkliste gefährdet war. mittlerweile spielt das zwar keine Rolle mehr da mein Vertrag ausgelaufen ist aber weil ichs grade sehe im forum ist es mir wieder eingefallen. Geschont hat man mich auf Arbeit nicht, bis ich Blutungen bekam und ins kh musste. DANN sprach mein Chef auf mein drängen ein beschaftigungsverbot aus. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Liebe Grüsse, NB


Jana78

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte kein Beschäftigungsverbot mehr ausstellen dürfen, es dient ja dem Wohl des Kindes oder der Mutter, da sonst die Schwangerschaft oder das Leben einer oder beider in Gefahr wäre! Ein Verbot für die Ärzte wäre dann ja mit Körperverletzung ggf. auch mit grober Fahrlässigkeit mit Todesfolge gleichzusetzen!


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