Cocovanijen
Bitte ausschließlich von Frau Bader beantworten, da ich eine rechtskräftige Aussage benötige. Hallo, ich habe meine Kinder freiwillig in ein Heim gegeben und möchte sie nun sofort zurückholen, da dort auch etwas vorgefallen ist was ich nicht billigen kann. Das Jugendamt weiss Bescheid , aber alles andere würde nun den Rahmen sprengen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Inobhutnahme beim Jugendamt. Allerdings sind die Kinder nun in einem Heim untergebracht und somit ist es doch keine Inobhutnahme mehr(und somit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder bei mir oder?) Kann ich einfach hinfahren und sie mitnehmen? Gruß
Hallo, ist unten beantwortet. Liebe Grüße NB
mellomania
...du kannst nicht einfach hin fahren und die kinder holen. erst muss das ABR wieder auf dich übertragen worden sein vom gericht und das ganze auch rechtskraft haben.
CajunShrimp
Wenn du dringend einen anwaltlichen Rat brauchst, würde ich dir wirklich raten, einen Termin bei einem Anwalt vor Ort zu machen. Frau Bader kann dir doch auch keine detaillierte Rechtsberatung über ein Forumsbeitrag zukommen lassen...
mellomania
eben. wenn du schnelle rechtsverbindliche hilfe brauchst, musst du dafür bezahlen. du kannst ja schlecht ins heim gehen, die kinder holen und sagen, guck, da, im internet stehts..
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