Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Ihnen folgende Situation schildern. Der Sohn meiner Freundin ist 18 Jahre alt u. lebt z.Z. noch in einer betreuten Einrichtung. Er war immer ein kluges u. liebes "Kerlchen" bis er mit 16 an Drogen kam. Nun ist er clean und wird Ende April in eine betreute eigene Wohnung ziehen. Nun hat der Junge einen Hausschlüssel der Einrichtung verlohren und man fordert von ihm 40 Euro zurück. Er weiß nicht wie er das bezahlen soll. Man schlug ihm vor, das Geld in Raten von seinem Taschengeld im März 10 Euro und im April 30 Euro von seinem Bekleidungsgeld zubezahlen. Der Junge hat für März nur noch 10 Euro und kommt schon auf die Idee sich Geld zubesorgen und zwar von den Leuten die ihm die Drogen damals verkauft hatten. Meine Freundin will die Kosten übernehmen, die Einrichtung lehnt dies ab, der Junge muß dafür gerade stehen. Als dem Jungen eine PlaystationII gestohlen wurde aus seinem Zimmer, durfte er nicht sofort eine Anzeige bei der Polizei aufgeben, zwei Wochen später und auch dabei wurde er nicht unterstützt. Nun zu meiner Frage, muß der Junge tatsächlich das Geld zahlen, gibt es nicht eine Art Versicherung und muß bei Diebstahl nicht sofort gehandelt werden? Ich meine, besteht nicht eine Art Pflicht, evtl. auch moralische Pflicht dem Jungen dabei zuhelfen? Entschuldigen Sie bitte die Länge des Textes, aber kürzer ging es leider nicht. LG, Schneckchenmama
Hallo, dass ist schwierig. Das ghängt davon ab, was es für eine Einrichtiung ist, was die für eine Satzung haben etc. Ich kann da auch eigentlich nicht den Sinn darin sehen, dass er es abbezahlen soll. Aber ich habwe einfach zu wenig Infos, um etwas dazu zu sagen. Gruß, NB
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