Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringende Frage, gerne an alle....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringende Frage, gerne an alle....

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Mann und ich wollen uns Trennen, jetzt habe ich schon im Internet gesucht wie eine verrückte... Wir sind seit 2000 ein Paar, am 10 Dezember 2004 haben wir Standesamtlich geheiratet, jetzt habe ich im Internet gelesen das bei einer sogenannten "Kurzen Ehe" keine Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden können. Ich habe einen kleinen Sohn von 1 Jahr, keine Arbeit, da mein Mann auch sehr gut verdiehnt, ich kann auch nicht arbeiten gehen wegen dem kleinen, da ich keinerlei Betreuungsmöglichkeiten habe für meinen Sohn meine Eltern wohnen 120 Km weit weg. Kann mir da jemand was zu sagen, ob er mir und meinem Soihn nun unterhalt zahlen muß oder nicht????? Vielen Vielen Dank im Vorraus....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das gilt für Ehefrauen ohne Kinder. Da Sie wegend es gemeinsamen Kindes nicht arbeiten können, muß er zahlen. Wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, keine Panik, da ihr ein gemeinsames Kind habt, muss er zahlen, egal wie kurz eure Ehe war, wieviel, berechnet ein Anwalt. Grüße AnnaS.


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