Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringende Arbeitsrechtliche Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringende Arbeitsrechtliche Frage

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Guten Tag, Und zwar bin ich momentan in Elternzeit mit meinem Sohn (17 Monate), noch bis einschließlich 17.5.08. Bin aber mittlerweile mit dem 2. Kind in der 20.SSW, Mutterschutz wäre ab 6.12., vorraussichtlicher ET 18.1.,danach möchte ich 3 Jahre in Elternzeit gehen. Nun war ich die ganze Zeit der Meinung, dass mein Vertrag am 30.9. auslaufen würden und habe deshalb meinen Chef noch nicht von der erneuten SS unterrichtet. Gestern kam dann ein Einschreiben meines Chefes indem er wissen wollte wann meine Erziehungszeit mit meinem 1. Kind genau endet. Habe mir darauf hin meinen Vertrag nochmal zur hand genommen (und den Nachtrag den wir damals gemacht hatte). Da steht nun folgendes drin (also doch nicht auf 3 Jahre bzw. zum 30.9.07 beendet): (Nachtrag zum Arbeitsvertrag) Die Parteien haben einen Arbeitvertrag vom 28.08.04 geschlossen. Sie fassen §1 des ARbeitsverh. wie folgt neu: 1. Dei AN ist mit Wirkung vom 1.10.04 in der Praxis des AG als Arzthelferin eingestellt und zwar als Vertreterin für Frau XY. 2. Das Arbeitsverhältnis endet gem. §15 Abs.2TzBfG spätestens zwei Wochen nach ZUgang der schriftl. Unterrichtung der Arbeitnehmerin durch den AG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung, nämlich den Arbeitsbeginn von Frau XY nach Ablauf der Elternzeit nach dem BErzGG. Der ARbeitgeber wird die AN so frühzeitig wie möglich über den Endtermin des Arbeitsverh. informieren. Im original am Anfang aufgesetzten Vertrag stand dieses: Kündigung: Das Arbeitsverh. kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden,sofern sich nicht aus anderen Vorschriften oder aufgrund einer längeren Beschäftigungsdauer eine längere Frist ergibt. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen zulässig, Die außerordentl. Kündigung auas wichtigem Grund gemäß § 626BGB bleibt unberührt.Die KÜndigung bedarf der schriftform. Was meine Frage nun dazu ist, kann mir nun mein Chef einen Strick bzw. Arbeitsrechtl. Schritte gegen mich einleiten, da ich meine SS nun erst jetzt in der 20. SSW bekannt gebe? Dachte mir dass ich ihm nun ein Schreiben zurück schicke indem steht dass meine Elterzeit mit Kind 1 am 17.5.08 enden würde ich aber wieder mit KInd 2 schwanger bin (vorrauss.ET 18.1.08 und in Mutterschutz am 6.12.2007 gehe. Kann er mir da irgendwas anhaben? Danke Nadine Westermann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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