Mitglied inaktiv
am besten ich fange ganz von vorne an: am 1.11.00 hatte ich eine Nebenbeschäftigung (630,-DM Basis,Putzen) aufgenommen.Bis 2.12.00 ging alles eigentlich gut.Dann auf einmal hieß es,vom AG,daß da irgendwelche Probleme aufgetreten sind(nicht wegen mir)und wir (damals waren wir 5 Leute) sollten eine pause von zuerst 3 Tagen machen.Daraus wurden aber dann mehrer Tage, bis dieser uns allen kündigte. Bei den Arbeitsverträgen gab es einige schwierigkeiten,aber jetzt(seit etwa mitte Januar)hat der AG meinen Unterschriebenen Arbeitsvertrag.Das Geld für die Zeit als ich Arbeitet habe ich immernoch nicht bekommen,da der zuständige Leiter den Fahrtkostennachweis noch nicht abgegeben hat!!!Heute hab ich mit der zuständigen Abteilung gesprochen und dort auch gesagt,daß ich schwanger bin(zum Anfang der Arbeit war ich 12/13SSW und ich es dem zuständigen Leiter sagte) und ich ja eigentlich nicht so leicht zu kündigen bin!!Diese Antwortete mir:im Arbeitsvertrag sind 6 Monate Probezeit und ich wurde innerhalb dieser Zeit gekündigt!Ich verstehe jetzt nur nicht so ganz,ob sie recht hat oder nicht!!Wenn nicht,wohin kann ich mich wenden bzw.wer kann mir helfen dies zu klären?!?! Hab auch leider kein Rechtsschutz und müsste den Anwalt selbst zahlen, wenn es dazu käme,aber Finanziell sieht es bei mir leider nicht so rosig aus!! Ich weis überhaupt nicht mehr weiter,Bitte helfen Sie mir LG ANGI
Mitglied inaktiv
Sobald Du dem AG über Deine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hast, besitzt Du Kündigungsschutz, egal, ob Du gerade in der Probezeit bist, oder nicht. Falls Du aber Deinen AG erst nach der Kündigung über Deine SS informiert hast, dann denke ich, wäre eine Kündigung rechtens. Um Dir einen Anwalt leisten zu können, musst Du weder viel Geld, noch eine Rechtsschutzversicherung haben. Dafür gibt es die sog. Beratungshilfe, für die der Anwalt das entsprechende Formular zum Beantragen hat und falls es zum Prozess kommt gibt es die Prozesskostenhilfe, die Du bei der entsprechenden Stelle, auf dem Amtsgericht, beantragst. Hierfür musst Du allerdings Deine finanziellen Verhältnisse darlegen und an Hand von Schriftstücken, z.B. Mietvertrag, Kredite, Kontoauszüge, beweisen. Grüsse Cathi
Mitglied inaktiv
Während der SS kann einer Schwangeren nicht gekündigt werden, außer das Gewerbeaufichtsamt (oder eine andere zuständige Behörde) stimmt zu. Auch nicht während der Probezeit. Tja, nun zur Deiner Kündigung: Sie mal hier: http://www.medizin.fu-berlin.de/betriebsarzt/Gesetze/muschg.htm und dort den § 9 = Kündigungsverbot. HTH Désirée
Mitglied inaktiv
Wenn Dein Arbeitgeber Dich kündigt, hast Du genau 14 Tage Zeit vom Frauenarzt die Schwangerschaftsbescheinigung nachzureichen...damit ist die Kündigung nicht rechtens. Übrigens die Kosten für die Bescheinigung muß Deine Firma Dir ersetzen. *fg* Viel Glück!
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