dieneelh
Hallo Frau Bader, mein Ex Freund ist seit 2 Monaten krankgeschrieben und es wird auch bestimmt noch mal so lang dauern bis er wieder gesund ist.Daher zahlt er keinen Unterhalt für unseren 11 Jährigen Sohn.Ich habe Unterhaltvorschuss beantragt was auch genemigt wurde.Da ich aber noch einen Säugling von 7 monaten und ein Kleinkind von 2 Jahren habe kann ich weder Hartz 4 beantragen oder selbst arbeiten gehen.Wir können auch kein Wohngeld oder so beantragen da wir in einem uralten tlw.baufälligen Bauernhaus leben wo wir zwar keine Miete zahlen jedoch sehr hohe Nebenkosten haben.Daher sind wir auf die gesamte Unterhaltszahlung angewiesen.Der Ex Freund behard auf seinen Mindestbehalt und lebt allein in einer riesen Wohnung.Was muss ich tun um an den Differenzbetrag von 92,00 Euro zu kommen?Ein Unterhaltstittel habe ich ,welcher nun beim Jugendamt liegt. Danke für Ihre Auskunft,mfg dieneelh
Hallo, das Sie bei einem Anwalt beraten worden sind, darf ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ähmm, natürlich könnt ihr Hartz4 beantragen. Erst recht mit den Kindern. Und auch Wohngeld, zumal da auch die Nebenkosten Berücksichtigung finden. Ihr solltet euch da schleunigst mal schlau machen. Zudem meine ich, das Der KV nicht einfach den Unterhalt streichen kann wegen Krankheit bzw weil er Krankengeld bekommt. Er muß meines Wissens nach trotzdem dieser Verpflichtung nachkommen.
dieneelh
Leider kann ich kein Hartz 4 beeantragen,ich bin seit der Geburt der kleinen raus da ich Elterngeld 300 + 75 Euro mehr zuschlag erhalte,das was aber andere an Miete zahlen bezahle ich für Strom und Gas da wir nur einen Gasofen haben sowie den Rest mit Stom beheizen.Das übernimmt die Arge nicht und somit fallen wir raus.Ich habe die Ablehnung schwarz auf weiss,Lg
Julisa
Hm, ob das Rechtens ist weiß ich nicht, aber habt ihr schon mal versucht für die Kinder Kindergeldzuschlag zu beantragen? Zumindest für die Kids, für welche kein Unterhalt gezahlt wird weil du mit dem KV im gemeinsamen Haushalt lebst, könnte das klappen und im günstigsten Fall ist das dann auch mehr als die 92,00€ die dir im Moment fehlen.
dieneelh
Hallo,ich bin alleinerziehend und habe kein Einkommen,bei Kindergeldzuschlag ist jedoch ein mindest Einkommen Vorraussetzung.Daher gibt es auch da nix!!!Nun wird der Junge bald 12 und dann gibt es nicht mal mehr Unterhaltsvorschuss...und die 92 Euro Differenz darf ich mir auch erst wiederholen wenn KEIN Unterhaltsvorschuss gezahlt wird,sonst geht der Überschuss ans Land.Toller Sozialstaat,Kinder sind doch unsere Zukunft und wenn da nicht investiert wird wo soll das nur hinführen?Lg
Julisa
Für den Kindergeldzuschlag zählt meines Wissens nach nur das "Einkommen" des Kindes, dazu zählt das KIndergeld und der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Wenn das zusammen den Bedarf des Kinds deckt bekommt man nix, deckt es den Bedarf des Kindes nicht und du würdest dadurch eventuell ins Hartz4 fallen dann bekommst du bis zu 140,00€ monatlich. Ich würde es in jedem Fall beantragen, mehr als ablehnen können die auch nicht.
Mitglied inaktiv
Ähmm, ich glaube echt bei dir paßt was nicht. Du hast doch mind. den Mindestsatz Elterngeld. Reicht das nicht zum Leben zusammen mit allen anderen finanziellen Mitteln, kann man eben Hartz4, Wohngeld, Kinderzuschlag beantragen. Wenn ihr negative Bescheide bekommen habt, dann würde ich dagegen Einspruch erheben. Oft genug stimmen die Bescheide nämlich nicht. Solche Zahlungen sind ja genau für Familien die finanziell schlecht dahstehen. Mein Rat wäre sich da mal dringend vor Ort genaustens beraten zu lassen. Und alle finanziellen Mittel offen legen, sprich für alles Bescheide einreichen. Auch Strom, Gas, Unterhalt, Versicherungen, Krankengeld usw.
Mitglied inaktiv
Und du gilst auch nicht mehr als alleinerziehend sobald du mit dem KV zusammenwohnst. Und der Säugling ist doch von deinem jetzigen Freudn mit dem du zusammenwohnst wenn ich das recht verstanden habe. So jedenfalls hier vor Ort die Auskunft des Amtes an mich. Ich galt nicht einmal mehr vor der Vaterschaftsanerkennung als alleinerziehend - paradoxerweise.
dieneelh
Lieben Dank für Eure Antworte.Ich lebe nur mit meinen Kids und einem Katerchen zusammen,alles ist "rechtens"da ich alles hab prüfen lassen von einem Rechtsanwalt.Kein Kindergeldzuschlag und auch kein H4,das alte Haus gehört mir und die Rechnungen werden nur in einem bestimmten Rahmen gezahlt und daher entstehen nun Schulden...weil ja die Differenz vom Unterhalt fehlt..naja bald wird Sommer und da brauchen wir nicht heizen.Lg
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