Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin angestellte Grundschullehrerin (nicht verbeamtet) und habe einen unbefristeten Vertrag, der sich am BAT orientiert und an den Sonderregelungen für angestllet Lehrkräfte. Nun meine Frage: Nach Paragraph 52 des BAT, Artikel 1 Punkt e), Unterpunkt bb) stehen mir bis zu 4 Tage frei um ein erkanktes Kind unter 12 Jahren gesund zu pflegen. Dies gelte , wenn es keinen Anspruch auf Dienstbefreieung nach Paragraph 45 SGB (Teil 5) gäbe. So, nun meine Frage: Ich bin pflichtversichert bei der Siemend Betriebskrankenkasse. Stehen mir nun 4 Tage oder 10 Tage zu? Um welche Art von Angestellte handelt es sich, die nicht einen Anspruch auf PAragraph 45 SGB (Teil 5)haben, sonder nur auf 4 Tage. Hängt das mit dem Verdienst zusammen oder mit der Krankenverischerung (privat-gesetzlich? Oder mit dem Beruf? Vielen Dnak schon im voraus, ichre MAria
Hallo, § 45 SGB V gilt nach meinem Wissen nur für die die in einer gesetzl. Versicherung versichert sind. Gruß, NB
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Sehr geehrte Fr. Bader, meine Frage bezieht sich auf den werdenden Vater. Ich musste heute Nacht wegen starker Senkwehen ins Krankenhaus. Bin jetzt in der 33. SSW. Mein Mann hat mich natürlich begleitet. Er arbeitet als Krankenpfleger in einem Krankenhaus und hätte um 6 Uhr zum Dienst gemusst. Gegen 2 Uhr in der Nacht rief er bei seinem Arbeitg ...
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