Saeb
Hallo, ich arbeite nun schon die dritte Woche nach Elternzeit und die Personalabteilung hat mich darauf hingewiesen, dass noch keine Dienstantrittsmeldung gemacht wurde und ich dementsprechend kein Gehalt bekomme für diesen Monat (öff. Dienst). Ich habe im Tarifvertrag überhaupt nichts gefunden über die Notwendigkeit dieser Meldung bzw. Rechtsfolgen. Ich habe meine Chefin darauf hingewiesen, da wir aber ohnehin schon Streitigkeiten haben, weil ich Arbeitnehmerinnenrechte eingefordert habe, bekomme ich keine Antwort. Sie hätte mich auch lieber in TZ zurück gehabt zb.... Sollte sie diese Meldung nun nicht abgeben, was bedeutet das? Bin ich quasi arbeitslos ohne Kündigung? Das kann doch alles nicht wahr sein. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, was erforderlich ist, hängt vom Bu-Land ab. Aber das der AG Sie drei Wo. arbeiten läßt u dann keinen Lohn zahlen will, geht sicherlich nicht. Da hätte er dann eher drauf hinweisen müssen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Nein, du bist nicht arbeitslos. Die Personalabteilung benötigt lediglich die Bestätigung deiner Chefin, dass du deinen Dienst nach der Elternzeit wieder aufgenommen hast, damit sie dich wieder in die Bezügeberechnung (Gehaltszahlung) nehmen können. Habt ihr kein elektronisches Zeiterfassungssystem? Da könnte die Personalabteilung sonst doch auch sehen, dass du wieder da bist. Ansonsten sprich einfach nochmal mit der Personalabteilung, wenn deine Chefin die Meldung nicht absetzt. Oder geh zur Not zum nächsthöheren Vorgesetzten.
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