Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte schon einmal Besuch von Jugendamt (aufgehetzt durch die Kinderärztin und meine Schwiegermutter). Damals vor ca. 4 Wochen hatte die Frau von Jugendamt festgestellt das alles in Ordnung sei. Nun hatten wir für morgen einen weiteren Termin. Heute rief mich die Frau von Jugendamt wieder an und wollte gleich kommen. Ich sagte ich habe keine Zeit. Doch die Frau bestand darauf. Später kam sie dann vorbei. Da ich sie nicht reinließ kam sie nachmittags nochmals mit der Polizei vorbei. Von der Polizei erfuhr ich, daß ich mich laut der Frau von Jugendamt umbringen wollte. Dies stimmt überhaupt nicht. Nun möchte ich mich bei einer höheren Stelle beschweren, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Auf Beratungshilfeschein wurde mir beim Anwalt gesagt, könnten sie nicht soviel machen wie wenn ich selbst bezahle. Sie rieten mir zum Selbstzahlen von 500 Euro (Vorschuß). Nun möchte ich wissen, wo ich mich gegen das Jugendamt beschweren kann. Ich möchte mich an eine höhere Instanz wenden und nicht nur an den Vorgesetzten des Jugendamtes da das vorgehen von heute mich dazu veranlasst. Wer ist für das Jugendamt noch zuständig? Landesbehörde? Wir wohnen in Niedersachsen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ganz vergessen zu erwähnen, daß die Frau von Jugendamt und noch eine weitere Frau von Jugendamt sowie 2 Frauen von einer sozialpsychiatrischen Beratungsstelle mit der Polizei ankamen. Termin hatte ich aber nur mit der einen Frau vom Jugendamt. Sind die Vorgehensweisen abgesehen von der Lüge, daß ich mich umbringen wollte überhaupt legal? Ich habe von den Jugendamt bisher noch nichts schriftlich bekommen bisher nur telefonisch mit denen gesprochen. Müßten Ämter nicht auch eher schriftlich mit einem in Kontakt treten?
Mitglied inaktiv
Puh, ist ja heftig! Hoffe, Frau Bader kann Dir weiterhelfen! LG Danie
Die letzten 10 Beiträge
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot