Mitglied inaktiv
Hallo, ich werde nächstes Jahr unser 2. Kind entbinden. Ich bin Belgierin, der KV Deutscher. Da ich mit den Krankenhäuser in Belgien nicht zu frieden bin, möchte ich in Aachen entbinden, da ich nächstes Jahr nach der Geburt mit dem KV in DE zusammen ziehen werde. Ich lebe zur Zeit noch in Belgien, er in DE. Meine Frage nun, erhält mein Kind automatisch nach der Geburt die DE Staatsbürgerschaft, oder müssen wir es zuerst beantragen? Unser 1. Kind ist Belgier. Liebe Grüße und vielen Dank
Hallo, Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist. Liebe Grüsse, NB
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