Carolchen
Hallo! Vielleicht könnten Sie mir hier nochmal weiterhelfen, denn die KM ermöglicht es eben nicht, daß er seine Tochter sieht! http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kindesentzug-durch-Kindsmutter_78995.htm LG und schönes WE, Carola
desireekk
Hallo, ich predige es ja immer und immer wieder: nicht der papa kann das Kind nicht sehen, sondern das Kind darf den Vater nicht sehen. Unterscheid erkannt? Di KM unterbindet das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sie muss lt. Gesetz den Umgang mit dem vater fördern. Oder welche Argumente hat sie dagegen? Nur wenn der Umgang mit dem Vater das Kindeswohl gefährdet ist, muss sie diesen Umgang nicht fördern. FÖRDEN, nicht nur zulassen! § 1684 BGB Er könnte sich im ersten schritt an das Jugendamt des Kindes wenden und dort bitten, dass man ihn im Ungang seiner Tochter mit ihm unterstützt, weil dies der Mutter anscheinden recht schwer fällt. Dann wird wohl ein gespräch mit ihm und der Mutter als nächstes anstehen, dass ich an seiner Stelle mit einem SB/Mediator/Vermittler des JA führen würde. Idealerweise legt man dort schriftlich Spielregeln für den Umgang in der kommenden Zeit fest. Schriftlich einfach deshalb, damit es keine falschen Interpretationen dazu geben wird/kann. Evtl. kann auch mal das Jugendamt das Kidn fragen, wie das denn mit dem Papa laufen könnte und wie es den Umgang selbst sieht/wie selbständig es ist. Und wenn das nicht hilft: Dann wird es wohl nur über eine Klage gehen... Das ist dann eben "Brechstange", aber wenn er sich und sich vor dem Kind nicht vorwerfen will, dann wird es nur so gehen. Viele Grüße Désirée
Carolchen
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist es ja, die KM unterbindet den Umgang! Er hat auch das WE wieder und wieder versucht, die KM tel. zu erreichen, sogar mit Rufnummer-Unterdrückung. Nichts, sie geht nicht ran! Das JA hat er schon andauernd auf dem laufenden gehalten, auch mit allen Schriftstücken, die sie ihm geschickt hat. Jetzt wurde von seinem Anwalt ein "Eilantrag" eingereicht, so daß die Verhandlung wohl schon in 2-3 Wochen sein könnte und er keine einstweilige Verfügung beantragen muß, so wie sein Anwalt es vorgeschlagen hatte... Ich hoffe, der Richter wird auch das JA noch anhören und er darf schnellstmöglich wieder seine Tochter sehen. Ich hoffe nur, daß die KM bis dahin keine "Gehirnwäsche" vorgenommen hat :-( LG Carola
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