Mitglied inaktiv
Können Sie mir sagen, um welchen passus es im im SGB handelt (es geht um die Frage: Ist die Fortführung der privaten KV auch bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Gesamtbezüge bleiben dann unterhalb Beitragsbemessungsgrenze) möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv
§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Dort Nr. 2: 2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit, Zu finden hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Desiree gnz vielen dank. das hilft schon sehr. - An welche GKV ist der Antrag auf Befreiuung zu stellen ? Ist dies beliebig? - Wenn ich nun befreit (während EZ in Teilzeit und unter der Bemessungsgrenze) und EZ ausläuft (ich damit in die GKV wechslen muss), muss ich hier noch bei der PKV kündigen ? Sind dann gfls. bestimmte Kündigungsfristen zu beachten? Oder geht dies hopp-topp? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüsse
Mitglied inaktiv
Hm.... welche GKV... Frag mal den AG, an wen er biosher Deine Sozialversicherungbeiträge überwiesen hat. Diese GKV wäre mien erster Ansprechpartner. Aber denk dran: Auskünften von GKVs traueich nur, wenn ich sie schriftlich habe! Viele Grüße Désirée
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