NAG-Hasi
Hallo Frau Bader, Lt. Muschu-Gesetz muss der AG die werdende Mutter ja für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen, ohne ein Nacharbeiten der Zeit zu verlangen. Ich wohne ca. 30 min vom Arbeitsplatz entfernt, die FA-Praxis ist am Wohnort. Wenn ich nachmittags direkt nach der Arbeit zur VU bei meinem FA fahre, und die Untersuchung 1 h dauert, kann ich dann Arbeitszeitende 1,5 Stunden nach eigentlichem Arbeitsschluss abrechnen oder 1 Stunde? Sprich: Kann ich die Wegezeit mit abrechnen oder nur die reine Untersuchung? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Hallo, laut Gesetz muss er Sie einschließlich Fahrtzeiten (wenn angemessen) freistellen. Sie müssen diese zeit nicht nacharbeiten. Urteile sind mir nicht bekannt und konnten auch nicht recherchiert werden. Liebe Grüsse NB
arlett1978
Der AG muss dich freistellen, aber nacharbeiten musst du das. Das Gesetz besagt nur, dass er dir nicht verweigern kann, den Arbeitsplatz wegen des Termins zu verlassen. Aber er kann verlangen, dass du die Zeit nacharbeitest.
NAG-Hasi
Also ich habe folgendes im Muschu-Gesetz gefunden: § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. Für mich klingt das so, dass ich die Untersuchungen in der Arbeitszeit machen lassen darf. In meiner ersten SS habe ich das nicht getan und bisher auch nicht. Aber da mir mein AG jetzt mit Paragraphen kommt, was ich ihm alles nachzuweisen hätte, werde ich nun auch alles einfordern, was mir zusteht! Man kann eben so oder so miteinander umgehen!
CKEL0410
Das gilt aber auch nur wenn man die Termine nicht anders legen kann ,wenn du nur bis 15 arbeitest muss er dich auch nicht zwingend freistellen.
arlett1978
Du verstehst da was falsch. Er darf dir nicht sagen, ich zahle Ihnen die Stunden nicht. Aber er darf schon sagen, dass du das z.B. von den Überstunden zu nehmen hast oder eben nacharbeiten musst. Und wie unten schon geschrieben sowieso grundsätzlich nur, wenn es gar nicht anders geht. Weil Arztzeiten auch in der Schwangerschaft sind grundsätzlich nach oder vor der Arbeitszeit zu nehmen.
NAG-Hasi
Versteh ich nicht. Eine Freundin hat es genau so gemacht. Arzttermin um 8 Uhr, erst 9 Uhr auf Arbeit erschienen, aber ab 8 Uhr abgerechnet. Und das war so o.k. Vielleicht kann Frau Bader als Expertin hier Licht ins Dunkel bringen...
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