Mitglied inaktiv
Ich habe zum 03.01.05 nach zweijährigem EU meine Arbeit in Teilzeit (30 Std) wieder aufgenommen. Ich bin seit 8,5 Jahren in der Firma beschäftigt und war bis zum MuSchu/EU 5,5 Jahre persönliche Sekretätrin/Assistentin der Geschäftsführung sowie Bereichsleiterin für Personal und Verwaltung. Mein Arbeitsplatz musste neu besetzt werden. Ich wurde jetzt "abgeschoben" ins "Stiefkind" (Zweigestelle) der Firma mit Arbeitsaufgaben, die meinen damaligen in keinster Weise entsprechen (jedoch ohne Lohnabzug). a) Muß ich mich mit dieser "Degradierung" abfinden b) verwirke ich mir evt. rechtliche Ansprüche, wenn ich stillschweigend dulde? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Hallo, Sie haben Anspruch auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Schauen Sie doch mal, was in Ihrem Vertrag steht. Wenn der bneue Platz aber auch ein Sekretärin-Job ist u nur weniger Verantwortung, wird es nicht zu beanstanden sein. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit