Mitglied inaktiv
Hallo, heute habe ich auch mal eine Frage. meine Bekannte hat im "naiven Wahn ihrer Liebe" zu ihrem damaligen Freund zur Geburt ihres Kindes den Vater nicht angegeben. Die Grosseletern haben da wohl etwas Druck gemacht, vonwegen Mann an sich binden und finanziell ausnehmen wollen.... :o(( Sie waren danach noch zwei Jahre miteinander zusammen und sie bekam vom JA Unterhaltsvorschuss. Nun möchte sie den Vater doch angeben, da das Kind ja auch ein Recht drauf hat. Und er hat das Kind auch gewollt, dann kann er sich jetzt auch kümmern. Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Hat sie eine Chance? Danke schon im voraus.
Liebe Katrin, natürlich hat sie eine gute Chance! Das JA freut sich doch, wenn es sich den Unterhaltsvorschuss u.U. beim Kindsvater wiederholen kann. Außerdem ist es immer gut, den VAter anzugeben (es gab da sonst schon Fälle, wo Geschwister in Unkenntnis geheiratet haben). Das ist kein Problem und dürfte nur Vorteile bringen. Zumindest für Mutter + Kind. Außer dem Umgangsrecht natürlich. Gruß, NB
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