Asyama
Liebe Frau Bader, ein KleinKind was sehr aktiv ist und gerne auf fremde Leute zugeht und mit denen tanzt und spielt, wurde wegen ihrer auffälligen Art im öffentlichen Raum (zb auf der Straße oder U-Bahn) öfter von Fremden fotografiert und gefilmt. Dürfen Fremde unerlaubt im öffentlichen Raum solche Aufnahmen machen? Vielen lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße
Hallo, wie übergriffig, da käme ich nie auf die Idee. Gehört sich doch einfach nicht. Da es nicht mein Thema ist, habe ich gegoogelt: Wollen Sie Kinder fotografieren, müssen Sie die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten einholen. Sind beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, müssen auch beide einwilligen. Für Kinder ab 14 Jahren gilt: Sie müssen zusätzlich auch selbst zustimmen. (https://www.test.de/Recht-am-eigenen-Bild-5044990-0/) Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Ja, man darf einfach von fremden Personen, Erwachsene sowie Kinder, Fotos machen - sofern man diese dann nicht veröffentlicht oder die fotografierten Personen durch die Bilder nicht erniedrigt werden (z.B. Unfallopfer, leicht bekleidet oder nackt etc.). Solange man nur für den privaten Gebrauch fotografiert, darf man das. Anders sieht es aus, wenn die Sorgeberechtigten verbieten Fotos zu schießen. Dann wäre das Fotografieren unzulässig. Allerdings weiß ich nicht, ob Fotos, die vor dem Verbot gemacht wurden, dann gelöscht werden müssten.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot