Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe einen Mietzuschuß beantragt und möchte nun gerne wissen, ob das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden darf. Ciao Geli
Hallo, nach meinem Kenntnisstand wird es nicht angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also bei mir wird es mit angerechnet, hab auch mietszuschuss bekommen, das einzige was nicht angerechnet werden darf ist Erziehungsgeld, der rest zählt als einkommen, soweit ich weiss. MfG
Mitglied inaktiv
Hallo, jetzt folgt die andere Variante. die Sachbearbeiterin von meinem zuständigen Wohngeldamt sagte mir, Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen angerechnet. Früher war es wohl so, daß auch Kindergeld als anrechnungsfähiges Einkommen zählte,jetzt nicht mehr. Ich wohne in Bayern, weiß nicht ob Mietzuschuss Sache des jeweiligen Bundeslandes ist. Noch einen schönen Sonntag
Mitglied inaktiv
Also ich wohne in Sachsen und auch dort wird bei mir weder Kindergeld und noch Erziehungsgeld als Einkommen angerechnet. Kann mir aber nicht vorstellen, das die Bundesländer da verschiedene Berechnungsmethoden haben. Wäre ja sehr unfähr. Liebe Grüße Yvi
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wohne in Niedersachsen und auch bei mir wurde Kindergeld und Erziehungsgeld nicht angerechnet ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Nein, das Kinder- und Erz.geld wird nicht bei Wohngeld/Lastenzuschuss angerechnet. Es sieht zwar auf dem Berechnungsbogen so aus, aber es wird nur zu statistischen Zwecken dort erfasst und weiter unten wieder abgezogen.
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