Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf in der Elternzeit der Urlaub gekürzt werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf in der Elternzeit der Urlaub gekürzt werden?

Sool1923

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 4.11.19 in Elternzeit, nun wurden mir 2 Tage Urlaub gekürzt, wahrscheinlich für den Dezember. Ist das so rechtens? Ich weiß das anteilig gekürzt werden darf, aber besteht denn nicht trotzdem der volle Urlaubsanspruch für dieses Jahr? Für nächstes Jahr sehe ich es ja ein, aber mir wurde schon Ostern zwei Urlaubstage "geklaut" und nun wieder. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG darf für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, den Urlaub um 1/12 kürzen. § 17 BEEG Liebe Grüße NB


mellomania

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aber nein! für jeden monat, den du komplett in EZ bist, darf der arbeitgeber um 1/12 kürzen. was wurde dir ostern geklaut und warum? wieviele tage urlaub hast du anspruch und wieviele hast du bereits genommen?


Sool1923

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@mellomania Ich hatte bei unserer Personalabteilung, ist gleich auch unsere Buchhaltung, gefragt wie es aussieht ob ich für die Feiertage zu Ostern (Karfreitag und Ostermontag) Urlaub nehmen muss, da ich im Mutterschutz an Sonn-und Feiertagen nur mit Einwilligung arbeiten kann /muss. Sie wusste nicht recht bescheid und wollte sich kundig machen, meinte aber ich solle sie so erstmal beantragen. Also habe ich vom 18.04 bis 26.04.19 Urlaub beantragt, da wurden mir 7 Tage abgezogen, was ja in der Regel auch richtig ist, aber doch nicht in meinem Fall, oder sehe ich das falsch? Gibt es ein Paragraphen auf den ich mich beziehen kann? Habe schon mehrfach geschrieben, dass ich diese zwei Tage zurück geschrieben habe möchte, mir wird immer nur mitgeteilt, dass ich sie so beantragt habe und diese so genehmigt wurden sind. Ach und ich habe 24 Tage plus 1 aus dem Vorjahr und 8 bereits genommen. So, bisschen viel, aber ich hoffe man versteht es.


mellomania

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welche arbeitstage sind vertraglich vereinbart?


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