katrin_fx
Hallo Frau Bader, ich habe gerade gelesen, dass der Urlaub wegen der Elternzeit nur für die vollen in Anspruch genommenen Monate gekürzt werden darf. Mein Mann hat 2010 von Mitte Oktober bis Mitte Dezember und 2014 von Mitte März bis Mitte Mai, also jeweils 2 Monate, Elternzeit genommen. Ihm wurden aber jedes Mal Urlaubstage für 2 komplette Monate abgezogen. Laut Ihrer Aussage im Forum ist das ja nicht rechtens. Hat er die Möglichkeit, die Urlaubstage noch einzufordern oder sind diese endgültig verfallen? Vielen Dank und viele Grüße! Katrin F.
Hallo, der Urlaub aus 2010 dùrfte verjàhrt sen, der aus 2014 uU Verweisen Sie den AG auf $ 17 BEEG Liebe Grùsse NB
Mitglied inaktiv
An die Personalabteilung wenden und auf das BEEG verweisen. Ich hab bei uns auch noch in der Personalabteilung ein "Verfahren" deshalb offen, weil sie das bei mir 2014 auch nicht richtig gemacht haben. Viele in den Verwaltungen wissen schlichtweg nicht, was im Gesetz steht und die Software sagt "war zwei Monate nicht da, ich zieh zwei Monate ab". Ich würde das für 2014 auf jeden Fall einfach mal einfordern und schauen, wie sie reagieren. 2010 ist halt schon lange her, aber fragen kostet ja nix ;) LG Lilly
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