Michaela1992
Hallo Frau Bader, Ich bin gelernte Friseurin und habe auch einen Festvertrag und bin schon seit 5 Jahren dort beschäftigt. Nun habe ich meinen kleinen Sonnenschein bekommen und möchte ein bisschen was zur Haushaltskasse beisteuern. Ich habe bei meinem Arbeitgeber aber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Darf ich woanders 450€ dazu verdienen nach einem Jahr Elternzeit? Mit freundlichen Grüßen Michaela
Hallo, ja, wenn der alte Ag zustimmt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mit Zustimmung deines eigentlichen AG ja.
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