fiski1970
Guten Tag Frau Bader, Seit 5 Jahren lebe ich getrennt von meiner Noch-Ehefrau. Die Kinder leben seither bei mir. Zwischenzeitlich ist meine Ex ausgezogen. Dachdem sie sich damals von ihrem Freund getrennt hat und wir ein freudschaftliches Verhältnis aufgebaut haben, fragte ich sie im Interesse der Kinder (mittlerweile 9 + 11 Jahre), ob sie wieder zu uns ziehen möchte. Sie kam wieder zu uns und bezog die DG-Etage mit Nutzung meiner Küche im EG. Der Scheidungstermin steht in naher Zukunft. Mittlerweile sind die Fronten in Bezug auf die Kinder derart verhärtet, dass es für die Kinder nicht mehr zumutbar ist die Situation zu ertragen. Da ich nach ihrem damaligen Auszug einen neuen alleinigen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen habe, möchte ich nun gerne wissen, welche Rechte ich habe. Sie sagt, sie wird nicht ausziehen, da sie sonst ihre Rechte an den Kindern verliert. Mein Anwalt sagt mir, dass sie in der ehelichen Wohnung lebt und somit die gleichen Rechte hat wie ich. Aber ich bin doch alleiniger Mieter. Für die Kinder ist die Situation absolut schlimm, zumal sie die Kinder fragt, wo sie lieber leben möchten usw. Doch meinem Anwalt gegenüber hat sie mich und meine Erziehung in höchsten Tönen gelobt. Sie betonte damals, dass sie möchte, dass die Kinder weiter bei mir leben. Nun sieht das plötzlich anders aus. Alles ihre früheren Argumente und Erkenntnisse werden nun um 180 ° gedreht. Doch welche Möglichkeit habe ich, sie aus meiner Wohnung zu bekommen? oder muss ich ggf. selber mit den Kindern ausziehen? Ich hoffe, dass Sie mir wenigstens einige Fragen beantworten können. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, da Sie einen Anwalt haben, darf ich nichts sagen... Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du bist alleiniger Mieter, von daher kannst Du sie der Wohnung verweisen. Anständige Frist, lass Deinen Anwalt das aufsetzen. Wer bekommt das Kindergeld ? Zahlt sie UNterhalt ? Sie war ja weg, da muss das ja geregelt worden sein. Ihr lebt in Trennung, Scheidung ist eingereiicht, die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei Dir immer gehabt.
Strudelteigteilchen
Nicht ganz. Bei Ehepartnern wird häufig davon ausgegangen, daß die Wohnung beiden "gehört", auch wenn nur einer den MV unterschrieben hat. Ausziehen solltest Du nicht, die Kinder mitnehmen darfst Du nicht. Dein Anwalt sollte eine Klage auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Wenn Du nachweisen kannst, daß die Noch-Frau schon mal ausgezogen war (war sie umgemeldet? Wäre hilfreich!) und daß Du die Wohnung finanziell halten kannst (kann sie das mit ihrem Einkommen?) hast Du gute Karten. Und im allgemeinen bleiben die Kinder dann bei dem, der ihnen die gewohnte Umgebung erhalten kann. (Deswegen wäre ein Auszug Deinerseits unklug, und deswegen will Deine Frau auch nicht raus.) Wenn es sehr heftig zugeht, wäre ein Eilantrag eine Option. Ob der allerdings durchgeht ist schwer zu sagen. Probieren würde ich es.
Mitglied inaktiv
Auch wenn man nicht in einem Mietvertrag für eine Wohnung steht kann der Andere einen nicht einfach der Wohnung verweisen wenn man in dieser LEBT! Etwas anderes wäre es wenn sie nur zu besuch wäre. Das einzige was Du machen kannst ist ihr mit einer realistischen Frist zu 'kündigen'. Sie könnte, solltest Du sie einfach so der Wohnung verweisen, eine Verfügung vom Gericht holen dass sie da bleiben kann (geht innerhalb von wenigen Stunden). Setzte Ihr SCHRIFTLICH eine Frist bis wann sie ausziehen soll, da die Wohnung Deine sei, am besten mit Deinem Anwalt zusammen. realistische Frist ist natürlich sehr abhängig vom Wohnort, denn sie muss nicht in die nächstbeste bleibe ziehen, sondern soll sich schon ganz normal etwas suchen können. Das es sich nicht um eine eheliche Wohnung handelt kann man ja nachweise weil es zuerst einen gemeinsamen Mietvertrag gab und dann einen neuen nur auf Dich. LG Sabine PS: Ich weiss das so genau weil eine Freundin von mir mal genau in der Situation war in der Deine 'Frau' jetzt ist - mit dem Unterscheid dass sie nicht verheiratet waren und er vormittags meinte abends käme er mit seiner neuen Freundin in SEINE Wohnung und bis dahin habe sie nicht mehr da zu sein. Das sah das Gericht allerdings nicht so. Da sie bereits eine neue Bleibe hatte, allerdings erst 1 1/2 Monate später einziehen konnte, entschied das Gericht innerhalb von einer Stunde per Eilantrag dass sie die restliche Zeit noch dableiben dürfe. Und das auch gegen den Willen des Vermieters - der war auf der Seite ihres Ex-Freundes.
Strudelteigteilchen
Wenn die Ehefrau behauptet, daß ihr Wiedereinzug ein Versöhnungsversuch war, ist es doch wieder eine Ehewohnung - und er hat ein Nachweisproblem, daß dem nicht so war. Ich würde dennoch einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen - das ist nämlich auch eine Frage der Fristen. Bei mir hat es nach Antrag immer noch fast ein Jahr gedauert, bis ich den Kerl los hatte. Der Eilantrag wurde abgewiesen, obwohl hier mehrfach die Polizei vor der Tür stand. Die Ansicht des Richters war, daß zwei erwachsene Menschen sich doch vernünftig verhalten können sollten - nun ja, Theorie und Praxis. Hilfsweise kann der Anwalt gleichzeitig den (mündlichen) Untermietvertrag fristgerecht kündigen. Dann greift eines von beiden sicher - Untermietvertrag, falls keine Ehewohnung, Zuweisung, falls eben doch - und die Frau ist so oder so draußen. Dauert halt, von heute auf morgen geht da nichts, so oder so nicht.
fiski1970
Lieben Dank für Eure zahlreichen Antworten. einige kleine Dinge möchte ich etwas feiner definieren. 1. Sie war ausgezogen und umgemeldet. Fast ein Jahr und lebte in zwei unterschiedlichen Wohnungen. 2. Sie ist bei mir nicht eingezogen, weil wir uns wieder entgegen kommen. Es stand einzig und Allein im Vordergrund, dass sie öfters mal zwischendurch auch abends bei den Kindern sein konnte. Allerdings sah die Praxis so aus, dass sie ihr Party- und Männerleben zzgl. Karriere lebte. Wenn mal niemand Zeit für sie hatte, dann erinnerte sie sich auch mal für mehrere Stunden an ihre Kinder. Die Kinder haben an 365 Tagen im Jahr bei mir gelebt. 3. Es ist meines Erachtens keine eheliche Wohnung, da sie bereits mit ihrem neuen Partner zusammen lebt. In meiner Wohnung. Ich komme zwar gut mit ihm klar. Aber dennoch ist da nichts eheähnliches. 4. Wo hört die Zumutbarkeit auf? Ich mache mir ernsthaft Sorgen um meine Kinder. Sie hat neulich - entgegen meinem Wunsch - meine fast 11-jährige Tochter gefragt, ob sie das Wechselmodell leben möchte. "Papa möchte, dass wir uns nur alle 14 Tage am WE sehen..." Meine Kleine war natürlich mit dieser Frage völlig überfordert. Klar, dass ein Kind am liebsten gar keine Trennung möchte. Aber meine Ex steht auch noch zu ihrer Frage und meint, dass ein 11-jähriges Kind entscheiden dürfte, wo es leben möchte. Sie geht über Leichen. Heute hat sie meine Kleine im Treppenhaus getroffen und unter Tränen zu ihr gesagt, sie solle schnell wieder rein gehen sonst würde Papa noch schimpfen.... Dieses Biest. Nie würde ich schimpfen, wenn meine kleinen ihre mutter sehen wollen! Tja, ich werde berichten, wenn es Neues gibt.
Sternenschnuppe
Du musst sicherlich nicht tolerieren, dass sie in Deiner Wohnung mit ihrem neuen Freund wohnt. Ab zum Anwalt und Frist zum Auzug setzen lassen. Was war in der Zeit wo sie woanders gemeldet war, hat sie da UNterhalt bezahlt, wer bekommt das Kindergeld ? Alles Merkmale dafür bei wem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Und zum Jugendamt würde ich auch sofort, gemeinsames Gespräch, sie soll aufhören die Kinder zu manipulieren. Zeigt auch gleich Deine Lösungsbereitschaft.
fiski1970
Hallo Sternschnuppe, die kinder haben klar ihren Lebensmittelpunkt bei mir. Ich bekomme das Kindergeld. Unterhalt hat sie nie in voller Höhe gezahlt, da ich ihr immer wieder entgegen gekommen bin. Sie hat noch vor ca. 6 Monaten als ich die Scheidung einreichte meinem Anwalt vorgeschwärmt, wie froh sie ist, mich als Vater der Kinder zu haben, das es den kleinen bei mir ja so gut gehe usw. Sie machte selber den Vorschlag, die Kinder alle 14 Tage Wochenends bei sich haben zu wollen. Jetzt zahlt sie auch nur knapp 1/3 des Unterhaltes. Da ich mehr gefordert habe, kam sie plötzlich mit Krieg. Tja - wenn es ums schnöde Geld geht.... Und dabei bin ich verpflichtet, den Kindesunterhalt im Interesse der Kinder einzufordern.
Sternenschnuppe
Von daher ist unstrittig bei wem die Kinder leben. Anwalt, Frist setzen und klären ob Du den Typen gleich vor die Tür setzen kannst. Und auf jeden Fall zum Jugendamt, damit die sehen dass Du Dich im Interesse der Kinder um Lösungen bemühst und Rat suchst, Hilfe zulässt.
fiski1970
Das JA ist leider hier recht behäbig. Mein Anwalt meinte auch schon, dass es da sicherlich noch Probleme geben wird. Aber ich hab mich diesbezüglich zumindest schon mit dem JA in Verbindung gesetzt.
fiski1970
Sehr geehrte Frau Bader, Dennoch vielen Dank für das Bereitstellen dieses Forums. Manchmal helfen schon die Antworten der anderen Teilnehmer zum Verstehen. Manchmal ist es auch einfach gut, seine Sorgen aus einer anderen losgelösten Perspektive zu betrachten. Danke.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, da ich mich von meinem Partner trennen möchte, beabsichtige ich in eine neue Wohnung zu ziehen. Ich bin Vollzeitbeschäftigt. Nun meine Frage: Darf ich mir mit meinen 2 Kindern eine 4-Zimmer-Wohnung nehmen bzw. wieviel qm darf ich max. nehmen? Ich frage deswegen, weil ich bestimmt Wohngeld... beantragen müßte. vielen Dank
Guten Morgen Frau Bader, ich habe mich von meinem Freund schon getrennt. Ich habe beschlossen, unser gemeinsames Sohn allein zu ziehen, ohne meinen Ex-Freund darüber mitzuteilen. Ich werde mein Junge im kommenden August bekommen. Aus finanziellen Gründen, kann ich mir nur ein 1-Zimmer-Wohnung mieten. Könnten Sie mir bitte sagen, ob das den B ...
Ich bin 22 und mutter von 2 kindern. Meine große 6 jahre lebt bei meiner mutter und meine kleine 2 jahre lebt bei mir. Ich habe mit dem vater gemeinsames Sorgerecht aber er hat kein Interesse an dem kind nur hin und wieder mal wenn er bei seiner mutter ist. Meine große ist zu meiner mutter gekommen weil der vater keine zeit für ihr hatte und ich ho ...
Ich habe folgende Situation: Ich habe zum 26.09.2023 meinen Arbeitsvertrag zum Ende der dreijährigen Elternzeit gekündigt. Parallel gehe ich noch einem Minijob nach, von dem mein Arbeitgeber aber weiß. Nun bin ich natürlich dabei Bewerbungen zu schreiben um nahtlos in einen neuen Job überzugehen. Darf ich beispielsweise trotz laufend ...
Mein ex Partner hat mich betrogen, trinkt viel Alkohol und benutzt mit seine, laut ihm , nur affaire Kokain. Wir haben 2 gemeinsamen Kinder. Von der älteste haben wir beide das Sorgerecht, von den kleine nur ich. Wir haben ein gemeinsamen Mietvertrag, sind aber unverheiratet. Er möchte uneingeschränkt die Wohnung betreten, ich will, auf Grund de ...
Guten Abend, ich habe mit meiner ( noch ) Frau 2 Kinder 10 und 3 Jahre. Die 10 Jährige wohnt schon bei mir. Folgendes Problem. Die Mutter schlägt meinen kleinen Jungen 3 Jahre öfters auf Ansprache hieß es sie sei mit ihm überfordert. In jeglichen Hinsichten. Sie möchte ihn aber nicht gehen lassen. Der kleine wird abends auch fast immer allein ge ...
Liebe Frau Bader, wie groß muss die Wohnung sein, wenn ich als Alleinerziehende mein Noch-Mann mir das Kind nicht wegnehmen kann, obwohl er finanziell besser da steht und ein ganzes Haus hat? Das Haus gehört ihm allein, hat aber nicht mal ein Kinderzimmer für unser Kind. Was kann ich tun, wenn mein Noch-Mann sich querstellt und der Anmeldung ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meiner zukünftigen Vermieterin eine Sonderkündigung zugesendet, dass ich spontan allein bin ohne meinen Partner. Ich im 4. Monat schwanger bin und die hohe Miete von 1100€ warm pro Monat nicht allein bezahlen werden kann. Die Wohnung wäre frei ab 15.06.24. Die Vermieterin möchte jetzt das Geld habe bis Mitte Se ...
Hallo, ich habe mich vom Vater meiner Kinder (2,5 und 7 Monate) getrennt, da er schon mehrmals aggressiv mir gegenüber war (würgen, schubsen, etc.). Nun möchte er auf keinen Fall ausziehen und ich habe hier auch keine Familie bei der wir unterkommen können. Meine Heimat in die ich gerne zurückziehen möchte liegt 400km entfernt von hier. Der Vat ...
Liebe Frau Bader, wir möchten unsere beiden Kinder im gleichen Kindergarten unterbringen. Wir haben spontan für ab nächste Woche für beide einen Platz in einem privaten Kindergarten bekommen, allerdings ist dieser Kindergarten recht weit zu fahren und sehr teuer. Für kommenden September haben wir eine Zusage für eines der Kinder in einem städti ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit