PEMI
Sehr geehrte Frau Bader, seit Mitte August geht mein Sohn (2 Jahre 4 Monate) nun in den Kindergarten. Kurz nach Eintritt in den KiGa bekam er leichten Ausschlag um den Mund herum. Da er auch erkältet war, machte ich mir weniger Gedanken darum. Doch der Ausschlag wurde nach und nach schlimmer und er ließ sich auch mit diversen Salben nicht bekämpfen. Ich machte einen Termin beim Hautarzt aus. Die Kindergärtnerin sprach mich auf den Ausschlag an und ich konnte ihr mitteilen, dass ich schon einen Termin habe. Sie fragte dann immer nach dem Stand der Dinge. Es bestand der Verdacht, dass es sich um eine Pilzinfektion handelte. Der Hautarzt war sich nicht sicher, da mein Sohn zu der Zeit auch sehr speichelte. Es wurde ein Abstrich gefertigt. Dann stand das Ergebnis fest, es waren minimal Hefepilze nachweisbar. Ich bekam eine Salbe verschrieben. Ich machte den Hautarzt noch darauf aufmerksam, dass mein Sohn in einen Kindergarten gehen würde und ob das mit der Infektion nicht bedenklich wäre. Nein, das wäre kein Problem, ich würde ja die Salbe jetzt auftragen (Beginn an einem Freitag) und bis Montag zum Kindergartenbeginn wäre das schon weg. Die Kindergärtnerin fragte natürlich wieder nach (kann ich ja auch verstehen). Ich teilte ihr den Stand der Dinge mit. Sie fragte nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Davon hatte ich als "Neuling im KiGa" noch nie was gehört. Ich versprach aber, mich am selben Tage noch zu erkundigen. Jetzt rief ich natürlich wieder bei meinem Hautarzt an und wollte fragen, ob dieser mir so eine Bescheinigung ausstellen könnte, da erfuhr ich, dass die Kindergärtnerin bei dem Arzt angerufen hat.....und auch noch Auskunft über den Gesundheitszustand meines Sohnes bekommen hat! Hat die Kindergärtnerin da nicht ihre Grenzen überschritten und darf der Arzt ihr in diesem Falle überhaupt Auskunft erteilen? Wir sprechen hier über eine Pilzinfektion....(ich bin mir darüber im Klaren, dass es für andere nicht "ungefährlich" ist), aber ist der Arzt schon hier von seiner Schweigepflicht entbunden? Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. MfG Pemi
Hallo, der Arzt hätte gar keine Auskunft geben dürfen, dies wegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auch die Erzieherin ist über das Ziel hinausgeschossen – da Ihr Kind keine ansteckende Krankheit wie Pest oder Cholera hatte, sehe ich seitens des Kindergartens auch kein Handlungsbedarf. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo Der Arzt darf keine Auskunft geben,es sei denn du hast ihn von der schweigepl. entbunden. Auch die Helferin darf keine Infos geben,da wird ich aber einlaufen!!!! Die Bescheinigung bekommst da steht nur drin das dein Kind nicht ansteckend ist! Mein Chef würde mich erschlagen....
Sternenschnuppe
Neein, darf er nicht. Ist aber die Frage ob genau zu dem Kind geantwortet wurde, oder allgemein über diesen Hefepilz. Dem Vorwurf würde ich aber eher der Erzieherin machen, das ist grenzüberschreitend.
Tatjana
Ich möchte in keinem Fall jetzt die Erziehrin in Schutz nehmen! Das sollte sie nicht machen, ohne das vorher mit den Eltern abgesprochen zu haben! Ich bin selber Erzieherin und würde das ohne Einverständnis nicht machen! ABER... Ich muss leider ein ABER einfügen (und es nicht böse gemeint und ich will auch nicht verallgemeinern)... Aber wenn ich mir die "kranken" Kinder im Kindergarten anschauen und die ganzen Krankheiten, die als nicht rauszubekommen sind, weil immer 1 dabei ist der es verbreitete, dann ist es glaube ich von der Erzieherin einfach gut gemeint gewesen! Es kommen echt soooo viele Kinder in Kindergarten die Krank sind... "Mein Kind hat heute die ganze Nacht gebrochen, aber es geht ihm jetzt schon wieder besser, wenn was ist rufen sie mich an...." Das hören wir echt oft! Und nicht nur das... das war nur 1 Beispiel. Nicht desto trotz, der Arzt hätte keine Auskunft geben dürfen. Da würde ich mich bei ihm beschweren und auch mit der Erziehrin reden, aber nicht eingreifen, weil sie wollte bestimmt nichts böses!
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