Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der das? ↕langỊ

Frage: Darf der das? ↕langỊ

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Hallo Frau Bader! Ich war während meiner Schwangerschaft aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden ab Ende November krankgeschrieben und bekam aufgrund Anrechnung vorheriger Krankheitstage ab Dezember Krankengeld. Da das erst im Januar festgestellt wurde, zahlte mir mein Arbeitgeber, bei dem ich seit April 2000 beschäftigt bin, Anfang Dezember das Novembergehalt plus 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld). Als jedoch festgestellt wurde, daß ich ab Anfang Dez. Krankengeld bekommen mußte, schrieb mir sein Steuerberater, daß der Erhalt des Weihnachtsgeldes unberechtigt wäre und verlangte eine Rückzahlung. In den zwei daraufffolgenden Monaten wurde das seiner Meinung nach unberechtigt gezahlte Geld mit den Beträgen verrechnet, die er hätte zahlen müssen (Mutterschaftsgeld). Natürlich habe ich mich vorsorglich schriftlich dagegen verwahrt und um eine Erklärung gebeten. Diese habe ich jedoch nicht bekommen. Deshalb nun meine Frage: Ist das rechtmäßig, ich meine, darf der das? Ich dachte nicht, daß Weihnachtsgeld von Krankheit bzw. Krankengeld abhängig ist? Und als er es gezahlt hat, war ich auch schon krankgeschrieben! Bitte helfen Sie mir weiter! Danke, viele Grüße Susann Wo.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susann, es gibt keine gesetze Regelung zum Weinachtsgeld. Es kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht. In der Regel bekommt man nur bei längerer Krankheit keine Gratifikation. Gru©¬, NB


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