Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf das Kindergeld einbehalten werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf das Kindergeld einbehalten werden?

Hope2402

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ch bin Mama eines 5 Monate alten Sohnes und habe bisher kein Kindergeld erhalten. Vor zwei Tagen hatte ich die Kindergeldkasse angerufen und gefragt was los ist. Diese teilte mir mit das ich eine Nachzahlung von 1350 Euro nicht ausgezahlt bekomme da das Jobcenter diese Summe geltend gemacht hat. Für meinen Sohn sind allerdings keine Leistungen bezüglich Kindergeldes angerechnet worden. Ich rief beim jobcenter an und erkundigte mich,absolut frech musste ich mir sagen das es schließlich Einkommen wäre und und sie die komplette Summe einbehalten würden. Und das auch ja kein Missverständnis entsteht nochmal die Kindergeldkasse angeschrieben wird das ja das Geld zu ihnen geht. Und nicht zu mir. Jetzt ist es so das ich erst nächsten Monat das erste mal Kindergeld bekomme. Obwohl das jobcenter mir sagte das wenn sie keine Gelder für meinen Sohn gezahlt haben steht es mir zu. Ich weiß gerade nicht weiter da mir niemand sagen kann was nun richtig ist. Ich danke Ihnen schon einmal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kindergeld gilt als Einkommen und darf somit einbehalten/ verrechnet werden. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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Hast du Geld vom jobcenter bekommen? Dann zählt das Kindergeld als Einkommen und zwar zu recht. Kindergeld ist eigentlich für Eltern gedcht, die Steuern zaheln...dem Wortlaut nach nämlich eine Steuererleichterung für Eltern. Damit diese nicht bis Jahresende warten müsen, können eltern diese Steuerermäßigng monatlich erhalten. Das ist kein Muss, du kannst auch einfach am ende des Jahres deine Steuererklärung machen und bekommst das Geld dann da gutgeschrieben. Und wenn nun der Vater des Kindes Unterhalt zahlt, dann darf er sich davon auch das halbe Kindergeld abziehen.


Feuerschweifin

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Das Jobcenter zahlt ALG2 immer an eine Bedarfsgemeinschaft und ob man Leistungen beziehen kann wird auch immer nach dem Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft berechnet. Kindergeld ist Einkommen für eure Bedarfsgemeinschaft, die aus deinem Sohn und dir besteht, von daher würde ich sagen, dass das Vorgehen rechtens ist und das Geld einbehalten werden kann. Wie hast du persönlich denn vorgehabt, das Geld, das du dem Jobcenter schuldest, zurückzuzahlen?


Hope2402

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Guten Morgen ich habe Leistungen für mich erhalten nicht für meinen Sohn,das geht aus dem Bescheid hervor wo ich noch einmal nachgeschaut habe. Unterhalt wurde angerechnet und das ist dann einbehalten worden zurecht. Da bekam ich zum späteren Zeitpunkt erst was gezahlt. Ich gehe arbeiten, bin nicht arbeitslos nur bekomme Aufstockende Leistungen da ich alleinerziehende Mama bin und auf 50% arbeite


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