Mariposa
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre in Kürze nach knapp 2 Jahren zu meinem alten Arbeitgeber zurück in Teilzeit. Damals in Vollzeit noch hatte ich ein Gehalt, das ein 60% fixum und eine 40% variable Vergütungskomponente beinhaltet hat. Den variablen Anteil möchte mein Chef nun reduzieren, als Grund nennt er den Abteilungswechsel Darf er das überhaupt? Mein Gerechtigkeitssinn sagt nein, da ich ja immer noch anspruchsvolle Tätigkeiten ausübe... Herzlichen Dank!
Hallo, üblicherweise lebt der alte Vertrag wieder auf, wenn in denen die Vergütung so geregelt ist, kann der Arbeitgeber das nicht ändern. Auch ansonsten ist es mehr als problematisch. Liebe Grüße NB
chrissicat
Es kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Mariposa
Hallo Chrissycat, das versteh ich nicht ganz. In meinem Vollzeitvertrag steht nichts davon, was im Fall einer Elternzeit, Teilzeit und ggfs Abteilungwechsel passieren würde... Aber das ist ja nie standardmäßig drin oder? Kannst du mir bitte genauer erläutern, wie du das meinst? danke
Mitglied inaktiv
Auf welcher vertraglichen Basis erhältst du denn diese 60%/40%-Vergütung? Wo ist das festgeschrieben worden? Wenn es nicht in deinem Vollzeitvertrag festgelegt worden ist, wo dann? Gibt es da eine Betriebsvereinbarung? Einen Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag? Und was steht da drin, wo das festgelegt worden ist?
chrissicat
Genau das was uriah geschrieben hat meine ich. Was steht zu deiner Vergütung im Arbeitsvertrag?...
Mariposa
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde einfach mal in die offene Diskussion mit meinem AG jetzt gehen. Herzliche Grüße
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