Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Chef spinnt...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Chef spinnt...

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Hallo Frau Bader, ich arbeite Teilzeit(16Std.)im Erziehungsurlaub,und dies bereits seit fast 2 Jahren.Bisher war es mit meinem Urlaub so geregelt,dass ich 29 Tage habe(lt.Tarif vor der SS)und immer 6Tage für eine Woche Urlaub eingereicht hatte.Nun meint mein Chef,dass mir nur ein anteiliger Urlaub zusteht,ich aber trotzdem 6Tage nehmen muss.Großzügigerweise will er es aber bei den 29Tagen lassen und in einem neuen Vertrag festhalten,dass mir der Mehranspruch anstelle des Weihnachtsgeld zusteht(welches ich aber in meiner Zeilzeit nie bekommen habe).Solch ein Vetrag erscheint mir allerdings als sehr suspekt. Wie berechnet sich mein Urlaub und wieviel Tage muss ich dann einreichen für eine Woche Urlaub(40Std.)? Vielen Dank schonmal Guppy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Gruß, NB


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