Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bv

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: bv

vollmond79

Beitrag melden

Hallo Fr.Bader, Gibt es denn ein neues Gesetz uber das Beschaftigungsverbot ? Bin 35,einen Kaiserschnitt 2013,bin Krankenschwester,hatte eine Fehlgeburt 2014. Hatte gedacht zu dieser Risikogruppe zugehoren lt meiner Fa nicht. Konnen sie mir sagen warum? Vd im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, es gibt kein neues Gesetz. Ihr Frauenarzt kann beurteilen, ob die Fehlgeburt dazu führt, Sie krank zuschreiben. Dies ist nicht automatisch der Fall. Auch der Kaiserschnitt nicht, dass ist heute Usus. Es ist auch nicht so, dass eine Krankenschwester automatisch ein Beschäftigungsverbot erhält, dies hängt vielmehr von der Art ihrer Tätigkeit ab. Dies muss im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt beurteilen. Liebe Grüße NB


La_Latina

Beitrag melden

Was arbeitest du denn? Nur weil du eine Risikoschwangere bist, gibt es doch per se kein BV.


La_Latina

Beitrag melden

Ich hab die KS nicht überlesen, meine, in welchem Bereich du arbeitest!


La_Latina

Beitrag melden

Es ist eindeutig zu spät... was ich noch sagen wollte, mein FA sagte, das BV muss der Betriebsarzt ausstellen - ich bbin auch KS!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Naja, ich kenne so gut wie keine Schwangere mehr heutzutage welche nicht irgendwo "Risiko" ist. Das alleine langt schon lange nicht mehr. BV gibt es entweder weil der Job ein Probleme ist, dann muss es der AG ausstellen. oder aber wenn schwerwiegende gesundheitliche Probleme welche über ein Krankschreibung hinaus gehen.


sternenfee75

Beitrag melden

Als Krankenschwester ist doch der Betriebsarzt zuständig. Entweder du bekommst Tätigkeiten, die du machen darfst oder er stellt ein BV aus. Ich hatte auch Blutungen,...mein Arzt hat mich krankgeschrieben und der Betriebsarzt hat dann das BV ausgestellt, da ich auch auf keiner anderen Station eingesetzt werden konnte.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.