vollmond79
Hallo Fr.Bader, Gibt es denn ein neues Gesetz uber das Beschaftigungsverbot ? Bin 35,einen Kaiserschnitt 2013,bin Krankenschwester,hatte eine Fehlgeburt 2014. Hatte gedacht zu dieser Risikogruppe zugehoren lt meiner Fa nicht. Konnen sie mir sagen warum? Vd im voraus
Hallo, Nein, es gibt kein neues Gesetz. Ihr Frauenarzt kann beurteilen, ob die Fehlgeburt dazu führt, Sie krank zuschreiben. Dies ist nicht automatisch der Fall. Auch der Kaiserschnitt nicht, dass ist heute Usus. Es ist auch nicht so, dass eine Krankenschwester automatisch ein Beschäftigungsverbot erhält, dies hängt vielmehr von der Art ihrer Tätigkeit ab. Dies muss im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt beurteilen. Liebe Grüße NB
La_Latina
Was arbeitest du denn? Nur weil du eine Risikoschwangere bist, gibt es doch per se kein BV.
La_Latina
Ich hab die KS nicht überlesen, meine, in welchem Bereich du arbeitest!
La_Latina
Es ist eindeutig zu spät... was ich noch sagen wollte, mein FA sagte, das BV muss der Betriebsarzt ausstellen - ich bbin auch KS!
Mitglied inaktiv
Naja, ich kenne so gut wie keine Schwangere mehr heutzutage welche nicht irgendwo "Risiko" ist. Das alleine langt schon lange nicht mehr. BV gibt es entweder weil der Job ein Probleme ist, dann muss es der AG ausstellen. oder aber wenn schwerwiegende gesundheitliche Probleme welche über ein Krankschreibung hinaus gehen.
sternenfee75
Als Krankenschwester ist doch der Betriebsarzt zuständig. Entweder du bekommst Tätigkeiten, die du machen darfst oder er stellt ein BV aus. Ich hatte auch Blutungen,...mein Arzt hat mich krankgeschrieben und der Betriebsarzt hat dann das BV ausgestellt, da ich auch auf keiner anderen Station eingesetzt werden konnte.
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit