Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV über wen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV über wen?

noon_91

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit. Ich habe mich im Januar bei meiner Arbeitgeberin für ein Wiedereinstiegsgespräch gemeldet und habe angefragt, wann sie Zeit hat und ob ich vorbeikommen soll oder sie das lieber telefonisch machen möchte. Ich habe ihr direkt mitgeteilt, dass ich aufgrund von Logopädie & Co. leider Di und Do nicht arbeiten kann und aufgrund der KiGa Buchungszeiten nur 15 Stunden die Woche arbeiten kann.  Sie hat sich auf meine E-Mails immer nach ca. 2 Wochen gemeldet und für ein Telefonat letztendlich ein Abend zuvor direkt mit einer E-Mail für den nächsten Tag eine Uhrzeit vorgeschlagen. Als ich nicht konnte verschwand sie wieder für 2 Wochen von der Bildfläche. Dann meinte sie, dass sie nicht genau weiß wie sie mich einsetzen kann, da sie so viele Leute eingestellt hat. Wir beendeten das Telefonat, dass sie sich mit dem Team zusammensetzt um meine Aufgaben zu besprechen (die am besten zu den genannten Stunden passen) und sich für ein Kennenlern Termin mit mir wieder in Verbindung setzt in 2-3 Tagen. Dann bekam ich erst wieder nach 2 Wochen eine E-Mail am Abend für einen Telefontermin am nächsten Morgen. Da sagte sie mir plötzlich dass sie mir doch keine Teilzeitstelle anbieten kann und ich mir jetzt überlegen soll was ich mache. Ich sagte nur, dann muss ich ja Voll arbeiten aber das kann ich ja mit meiner jetzigen Situation nicht vereinbaren. Sie meinte ja, ich soll mal überlegen und ihr Bescheid geben. Ich habe wegen 15 Stunden nur Mo, Mi und Do Frühdienst für meine Kinder angemeldet und kann sonst nichts machen. Nun stehe ich knapp eine Woche vor Arbeitsbeginn in dieser Zwickmühle und frage mich was ich rechtlich unternehmen kann. Auch wenn ich wollen würde kann ich zu den genannten Uhrzeiten nämlich nicht arbeiten. Wenn ich nun einen Anwalt einschalte, muss ich ja zwischenzeitlich trotzdem die Arbeit antreten. Meine Eltern sind die nächsten drei Monate außer Landes, mein Mann arbeitet ebenfalls. Sie ist die einzige Geschäftsführerin (& Inhaberin zugleich), ein kleines Unternehmen ohne Personalabteilung. Ich befinde mich mitten in einer künstlichen Befruchtungstherapie und habe nun auch bedenken, dass sich der STress und die Schlaflosigkeit, was es bei mir ausgelöst hat sich darauf auswirkt. Leider komme ich zu keiner Lösung um meinen Stress zu reduzieren. Was kann ich in solch einer Situation unternehmen? Ich bin über jede Hilfe dankbar. Besten DAnk im Voraus und viele Grüße noon


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, Anspruch auf TZ von mind 15 Std/ Woche, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Da müssen Sie aber die Antragsfristen von 3 Mo. beachten , § 8 TzBfG. Sie haben aber keinen Anspruch auf von Ihnen vorgeschriebene Zeiten. Im Gesetz, § 8 TZBfG steht: Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen...Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Liebe Grüße NB  


peekaboo

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Hallo, wichtig ist welche Zeiten im Arbeitsvertrag drinnen stehen. Wenn du diese nicht mehr erfüllen kannst und sonst nichts schriftliches hast, gehe ich davon aus dass du diejenige bist die den Vertrag so wie er war nicht mehr erfüllen kann. Bin aber keine Rechtsanwältin.


KielSprotte

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Wenn du deinen alten Vertrag nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. 


Sternenschnuppe

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Dir steht Deine Stelle laut Vertrag zu.  Wunschtage und Zeiten sind reine Kulanz des Arbeitgebers, wenn er die ermöglichen kann.  Geht offenbar nicht. Daher kannst Du nur um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ohne Abfindung, da Du den Vertrag nicht erfüllen kannst.  Kündigungsfristen sind auch vorbei.    Du kannst Dich dann arbeitslos melden und für diese 15 Stunden ALG1 erhalten.  Ein BV steht gar nicht zur Debatte. Du bist nicht schwanger und kannst den Vertrag ja gar nicht erfüllen.     


Ani123

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Sie schreiben, dass sie Di. und Do. wegen Logopädie &Co nicht arbeiten können. Das ist ihr privates Problem. Aus Kulanz hätte ihr Arbeitgeber ihre gewünschten Arbeitszeiten annehmen können, muss er aber nicht.  Fehlende Kinderbetreuung (z. B. Frühdienst) ist ihr privates Problem. Sprechen sie mit der Kitaleitung,  schildern ihr Anliegen, dass sie auch an den anderen Tagen eine frühe Betreuung brauchen, weil ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten anders gesetzt hat als geplant. Das kann durchaus sein, dass ein weiterer Frühdienst an den Tagen möglich ist. Zumal es mich sowieso wundert, dass sie für einzelne Wochentage den Frühdienst anmelden können. Hier geht nur ganz oder gar nicht. Das bedeutet nicht, dass ein angemeldetes Kind den Dienst wahrnehmen muss.  Ihr Arbeitgeber muss ihnen eine Stelle im Stellenumfang ihres Vertrages zur Verfügung stellen. Wenn keine Arbeitszeiten im Vertrag stehen kann ihr Arbeitgeber diese frei einteilen und das ohne Rücksicht darauf, ob ihr Kind betreut ist.  Sie haben um TZ gebeten und ihr Arbeitgeber hat nach langer Zeit abgelehnt. Ich hätte bei der langen Zeit den Antrag auf TZ schriftlich per Einschreiben Einwurf dort hingeschickt. Im Schreiben wäre der Antrag auf TZ, Wunscharbeitszeiten und vor allem eine Frist bis wann eine Rückmeldung erfolgen sollte. Vielleicht hätte das Zeit sparen können. Denn ihr Arbeitgeber scheint auf Zeit ausgewesen zu sein. Sie können ihren jetzigen Vertrag nicht nachkommen. Da bleiben zwei Möglichkeiten: 1) bitten sie ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag. 2) Sie kündigen zum Tag X und hoffen, dass ihr Arbeitgeber kulant ist und die Kündigung annimmt. Konsequenzen: 3 Monate Sperre bei der Agentur für Arbeit wegen Eigenkündigung.  Kündigen sie und ihr Arbeitgeber besteht auf die vertragliche Kündigungsfrist, dann müssen sie arbeiten. Haben sie noch Resturlaub welchen sie nehmen könnten? Vielleicht stimmt er unbezahlten Sonderurlaub zu. Wenn nicht müssen sie arbeiten. Einfach nicht zur Arbeit kommen geht nicht. Ihr Arbeitgeber kann sie dann kündigen und Schadensersatz fordern. Das sollten sie umgehen. Ein BV kann erst mit einer Schwangerschaft ausgesprochen werden. Sobald sie ihre Schwangerschaft mitteilen macht ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit üben sie die aus. Wenn nicht spricht er das BV aus. Das BV kann er zu jederzeit aufheben lassen, z. B. wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat oder es würde enden bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft. Können sie dann z. B. wegen fehlender Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachkommen kann er das der Krankenkasse melden, welche das prüft. In ihrem Fall könnte er schon vorher der Krankenkasse mitteilen, dass ein BV mit altem Vertrag möglich ist, sie dem sonst aber nicht nachkommen könnten. Sollte die Krankenkasse nachweisen können, dass sie nicht nach Vertrag arbeiten können hat das Konsequenzen für sie. Z. B. Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. Sie sollten sich gut überlegen, ob sie das möchten. Bei der Agentur für Arbeit können sie ALG1 bekommen. Entweder ab Tag X oder nach der Sperre. Allerdings gibt es das nur in der Höhe wie sie arbeiten könnten. VZ angeben und nur TZ können geht nicht. Zudem weiß ich nicht, ob die Agentur für Arbeit zahlt, wenn sie so viele Wünsche äußern, wie z. B. nur Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten, nur von X bis X Uhr. So können sie nicht mal an einer Maßnahme teilnehmen. Und eine geringfügige Beschäftigung ist ihnen vermutlich finanziell wenig.  Sollten sie, so wie es zurzeit scheint, nicht zum Arbeitgeber zurück kehren, sollten sie sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Normalerweise erfolgt das 3 Monate bevor die Tätigkeit endet. Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit gehen sie persönlich zur Agentur für Arbeit und melden sich arbeitslos. Nur durch einen reibungslosen Ablauf haben sie Anspruch auf ALG1. Haben sie noch EZ? Wenn ja wäre es eine Option, dass sie die nehmen. Aus Kulanz kann ihr Arbeitgeber auf die Frist verzichten. Zudem könnten sie im gleichen Schreiben wo sie die EZ verlängern einen Antrag auf TZ in EZ stellen. Nennen sie ihr Beginn (welcher mindestens 4 Wochen nach Antragsstellung liegen sollte, besser noch danach, z. B. am 1.06., und ihre Wunscharbeitszeiten. Schicken sie es per Einschreiben Einwurf zu, denn sie müssen nachweisen, dass es angekommen ist. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag ganz oder in Teilen (z. B. nur die Arbeitszeiten) ablehnen. Die Ablehnung muss er begründen. Zudem muss diese schriftlich erfolgen. Meldet er sich nicht gilt der Antrag nach 4 Wochen automatisch als genehmigt, so wie er gestellt wurde. 


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