Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV trotz neuer Einsatzmitteilung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV trotz neuer Einsatzmitteilung

ain

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Sehr geehrte Frau Bader, am 07.09.2016 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer Leihfirma als Produktionsmitarbeiterin unterschrieben. Am ersten Arbeitstag 15.09.2016 wurde ich vom Schichtleiter (wo ich eingesetzt war) nach Hause geschickt weil ich als Schwangere nicht da arbeiten durfte. Habe sofort meinen Arbeitgeber, die Leihfirma angerufen und davon erzählt. Dieser meinte ich bekomme ein anderen Einsatzort und zwar bei denen intern im Büro. Damit war ich einverstanden und habe die neue Einsatzmitteilung als Büromitarbeiterin unterschrieben. Allerdings steht in meinen Vertrag immer noch die Tätigkeit als Produktionsmitarbeiterin. Am 19.09.2016 durfte ich im Büro anfangen und dann die böse Überraschung. Mich haben die folgenden Sachen erwartet: Eimer, Spültuch, Spülmittel, Müllentsorgung, 4 Stunden kopieren usw. Meine Frage wäre: darf ich meinem AG jetzt einen BV nachreichen für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit als Produktionsmitarbeiterin oder muss ich mich schikanieren lassen weil ich neue Einsatzmitteilung als Büromitarbeiterin unterschrieben habe? Entschuldigen Sie den langen Post. Mit freundlichen Grüßen, Ain (15 SSW.) ET 18.03.2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr AG darf Sie umsetzen, ich kann hier keinen Verstoß erkennen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Sorry, aber der Einsatz im Büro statt in der Produktion ist eine unschädliche Ersatztätigkeit, die zumutbar ist. Müll wird vorwiegend Papier und Pappe sein. Warum solltest du das nicht tun dürfen/sollen? Geld gegen Arbeit. Dieser Grundsatz gilt auch für Schwangere. Ich kann keine Schikane erkennen.


chrissicat

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Die "vertraglich vereinbarte Tätigkeit" spielt in diesem Fall keine Rolle. Vertraglich vereinbart ist die Produktionshilfe, wenn du dort aufgrund der Mutterschutzbestimmungen nicht eingesetzt werden darfst, muss der Arbeitgeber versuchen dich alternativ einzusetzen (sofern die Möglichkeit besteht, scheint aber ja der Fall zu sein). Ob du mit der Tätigkeit "einverstanden" bist, spielt ebenfalls keine Rolle. Von Schikane kann hier nicht die Rede sein, du kannst dir nun mal deine Tätigkeiten nicht aussuchen und ich sehe auch kein Problem bei den beschrieben Tätigkeiten.


ain

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Danke euch beiden für die Ant. Es geht darum dass ich eine zweite Stelle, die entsprechend meiner Weiterbildung und meinem Studium auch gut bezahlt ist, habe. Da es leider nur 10 St./Woche sind und ich schwanger und nicht krank bin habe ich mir diese Stelle in der Produktion ausgesucht um noch bisschen mehr zu verdienen (leider nur 9€/St.), war mir aber klar. Nach der SS-Bekanntgabe wurde mir gesagt ich werde intern in der Leihfirma nur 2 Tage arbeiten für den gleichen Stundenlohn, also die 9€/St. und danach werden die mir eine Bürotätigkeit suchen, die entsprechend meinen Kenntnissen bezahlt wird. Jetzt soll ich aber weiter in der Zeitfirma für die 9€/St. als Büromitarbeiterin bleiben aber die Aufgaben die nicht mal Azubis machen brav erledigen. Sorry aber das sehe ich nicht ein. Am Fließband für 9€ kann ich arbeiten (brauche halt das Geld), aber nicht im Büro. Die andere Angestellte putzen ja auch nicht.


chrissicat

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Hier ist das Recht nun nicht auf deiner Seite. Und ich persönlich kann dich ehrlich gesagt nicht verstehen. So dringend kannst du das Geld dann ja nicht brauchen. 9€ für eine Tätigkeit in der Produktion findest du okay, bei leichten (Hilfs-)Tätigkeiten bist du dir für 9€ aber zu schade? Sei doch froh, dass dein Arbeitgeber den Mutterschutz nicht ignoriert!!!


Sternenschnuppe

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Dann wirst Du kündigen müssen. Du hast es unterschrieben, es wäre auch so ok gewesen rechtlich. Am 07.09. warst Du in der mind. 11. Woche schwanger als Du unterschrieben hast für einen Job den Du nicht machen kannst. Ein Schelm ......, manche Pläne werden von der Realität durchkreuzt.


Mitglied inaktiv

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Da kann ich den Vorschreibern nur zustimmen. Diesen Hilfsjob im Büro hast aufgrund des MuSchG bekommen, damit dein Kind und deine Schwangerschaft in der Produktion nicht belastet werden. Dafür könntest du ja eigentlich richtig dankbar sein. Jemand hat sich die Mühe gemacht und sich für dich eingesetzt. Und jetzt motzt du herum. Niemand kann da was dafür, wenn du trotz Studium und Weiterbildung des Geldes wegen für 9 Euro die Stunden Hilfstätigkeiten machen wolltest. Das hast du dir so ausgesucht, und es ist zeitlich begrenzt. Dann mach es bitte auch oder kündige bei der Zeitarbeitsfirma. Und was die anderen Angestellten machen, geht dich eigentlich nichts an. Wenn du dich dadurch erniedrigt fühlst, und die Sache widerwillig machst, dann wird das nur zur Folge haben, dass der Arbeitgeber künftig keine Hochschulabsolventen mehr als Hilfsarbeiter einstellen wird.


ain

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Da ihr alle hier einer Meinung seid glaube ich im Unrecht zu sein. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.03.2017 aus und ET ist 18.03.2017. So habe ich es gewollt und so war es auch geplant. Ich fand es toll die Ersatzstelle im Büro zu bekommen (unterschrieben habe ich weil eine tolle Lösung war, und nicht weil dazu gezwungen) bis mir erklärt wurde was ich zu tun habe. Habe bereits 2 Tage gearbeitet und jetzt wurde ich eine Woche freigestellt. Erst am nächsten Do. darf ich weiterarbeiten und werde nur nach Bedarf angerufen. D.H. ich komme nicht auf die 25St./Woche und damit verdiene ich viel weniger. Ich kann doch bis zum März aushalten und nur noch die Unterlagen kopieren und sortieren aber putzen muss ich mir nicht gefallen lassen. Die Hauptaufgabe einer Büromitarbeiterin ist nicht zu putzen und Müll zu entsorgen.


malini

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Hauptaufgabe sicher nicht, aber ich finde dich hier reichlich überheblich. Und ja, wenn dein ursprünglicher Arbeitsplatz nicht schwangerenhetecht ist, darf man auch "niedere Tätigkeiten" ausführen, wenn sie MuSchu-konform sind!


Mitglied inaktiv

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Die Lohnfortzahlung bleibt doch gleich, egal wieviel der Arbeitgeber dich einsetzt. Aber so etwas, dass sich jemand auf einen Hilfsjob bewirbt, und sich dann zu schade ist, für Reingigungsaufgaben und Papierkörbe leeren, hab ich noch nicht erlebt. Du bist wirklich eine Zumutung für deinen Arbeitgeber und deine Kollegen die diese Unzufriedenheit ertragen müssen.


Mitglied inaktiv

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Vom Fließband in ein Büro mit Hilftätigkeiten umgesetzt zu werden, ist doch keine Degradierung. Solche Umsetzungen sind absolut normal. Man ist ja froh, wenn man überhaupt Schonarbeitsplätze findet und die Kollegen in der entsprechenden Abteilung eine nicht eingelernte Mitarbeiterin "auffangen", mit all dem Wirbel, den eine neue Mitarbeiterin verursacht.


Mitglied inaktiv

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Ist doch egal ob Dich der AG für 25 Std einsetzt oder für 5 Std die Woche. Wenn Du einen Vertrag hast der über 25 Std lautete, er aber keine Arbeit für dich hat, dann ist das sein Ding. Genauso wie wenn er Dich für 9 € die Stunde bezahlen will statt zB für 8,50 was sonst für diese noch einfachere Tätigkeit gezahlt wird. Egal was Du machst und egal wie viele Stunden, zahlen muss er das was vertraglich vereinbart wurde. Selbst wenn es zu seinem Ungunsten ist. Das Geld kann er aber mit Glück sogar von der KK wieder bekommen wenn er das über ein Teil-BV laufen lässt. Du dagegen musst aber eben auch diese Tätigkeiten dann machen. Dient ja deinem Schutz und dem des Kindes. Sei doch froh wenn er Dich für nichts tun oder solchen Dienste auch noch voll bezahlt statt hier zu meckern. Zahlt er nicht voll, sieht das anders aus, aber danach scheint es doch jetzt noch gar nicht. Wenn das passiert kannst Du konkret immer noch hier nachfragen was Du machen sollst. Wobei dann eh der Gang zum Anwalt das beste ist.


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