Anastasia1405
Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage ich befinde mich noch bis 23 August 2019 in Elternzeit. Seit Oktober 2017 habe ich angefangen zu arbeiten in meinem Betrieb 40 Std. Monat, die Elternzeit habe ich aber nicht gekürzt bin weiterhin in EZ! Jetzt bin ich schwanger geworden, nun möchte mein Arzt mir aus gesundheitlichen Gründen ein BV erteilen. Werde ich mein jetziges Grundlohn bekommen weiterhin oder muss ich meine Elternzeit verkürzen, damit mein Vertrag wieder fort läuft! Wie läuft das ab? Können Sie mir helfen!?
Hallo, Sie bekommen das,was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
-Talia-
Das BV bezieht sich auf deinen jetzigen 40h/Monat- Job. Das Gehalt dafür kriegst du jetzt weiter. Die EZ verkürzen, um dann VZ- Lohn zu bekommen, darfst du gar nicht.
Felica
Du bekommst das BV über die 40 Std im Monat. Wie wenn du weiter normal in EZ arbeiten würdest. Zum neuen Mutterschutz solltest und darfst du die EZ aber beenden. Damit bekommst du dann für den Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe des VZ-Gehaltes. Spätestens zur Geburt meldest du dann EZ für das zweite Kind. Mit guter Planung kannst du dann auch noch die EZ vom ersten Kind welche du nicht genutzt hast mit dran hängen. Dein EG berechnet sich dann aus dem was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Denke mal das erste Kind ist schon älter wie ein Jahr, oder? weil sonst könnte da noch ein teil aus dem ersten Jahr EG mit ausgeklammert werden. Mindestens 300 € EG wirst du aber bekommen.
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