Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV im Pflegeberuf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV im Pflegeberuf

Lia.ma

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Sehr geehrte Frau Bader,  Ich war letztes Jahr mit meinem Sohn schwanger und habe in der Pflege gearbeitet als gelernet Fachkraft. Mein Arbeitgeber hat mir gerade noch irgendwie ein generelles BV gegeben, aufgrund der immernoch Vorhandenen und immer wiederkehrenden Virusinfektionen. Davor habe ich aber erstmal noch 2 Monate gearbeitet. Wenn ich im Nachhinein nachdenke, fällt mir ein, dass ich trotz dem Gesetzt des Mutterschutzes, einige Dinge trotzdem durchführen musste. Ich musste trotzdem weiterhin in die pflege, ich habe vielleicht leichtere und mobieler Bewohner zu pflegen bekommen, allerdings musste ich trotzdem Tätigkeit durchführen wie Duschen, Rollstuhl schieben mit bewohnern über 80 kilo, ständig zwangshaltungen einhalten wie Bücken, strecken..., Toilettengänge durchführen wo so oder so schon ein großes infektionsrisiko besteht durch Stuhlgang und Urin, Spritzen obowhl ich nichtmal die Hepatits B impfung habe und und und... soweit ich weiss sind diese Tätigkeiten in der Pflege als schwangere verboten ! Zudem muss ich sagen, ich weiß auch nicht,ob eine Gefahrenanalyse durchgeführt worden ist, obwohl der Arbeitgeber ja eigentlich dazu verpflichtet ist. Muss der Arbeitgeber die Analyse mit dem Arbeitnehmer zusammen durchführen und muss der Arbeitnehmer diese auch mit unterschreiben? Was kann ich tun, wenn ich bei erneuter schwanger genau das gleiche tun muss ? Wie kann ich da vorgehen wenn ich kein BV erhalte oder wenn ich kein geeigneten Arbeitsplatz als schwangere erhalte und genau so wie beschrieben arbeiten muss? An wehm kann ich mich da richten ? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie teilen dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit, am besten schriftlich. Er muss schon zuvor eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsstelle durchgeführt haben. Wenn er Sie gleichwohl trotzdem einsetzt in Bereichen, die Sie als Gefährden und einschätzen müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du musst dann in der Situation dich weigern und auf das Mutterschutzgesetz verweisen kommt nicht gut an bei Kollegen aber ist dein gutes Recht  


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