Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV Hauswirtschafterin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV Hauswirtschafterin

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin gerade "ganz frisch" schwanger ( 3+5 ) und nun erstmal bis zum 25.3. krank geschrieben ( Kreislaufschwierigkeiten). Nun meinte mein AG, dass ich sehr wahrscheinlich ein BV bekommen würde, wenn die AU ausläuft. Ich bin in einer grossen Pflegefirma angestellt, als Hauswirtschaftshelferin, sprich, ich muss die Leute nicht pflegen, sondern den Haushalt schmeissen. Mein AG meint, schon allein das Säubern der WC´s der Patienten stellt ein hohes Infektionsrisiko für eine Schwangere dar. Wie sicher ist es, dass ich ein BV tatsächlich bekomme? Und, erhalte ich weiterhin meinen vollen Lohn oder bekomme ich Krankengeld? Meine Vorgesetzte wollte sich erst noch beim obersten Chef schlau machen, da es bisher noch keine Schwangere bei uns im hauswirtschaftlichen Bereich gab. Deshalb würde ich gern schonmal wissen, was auf mich zukommen könnte. Danke und liebe Grüsse!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


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