Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau RA Bader, ich habe am 15.07. einen neuen Job angefangen. Am selben Tag wurde nachmittags beim FA eine Schwangerschaft festgestellt. Mein FA stellte auf Grund meiner medizinischen Vorgeschichte ein sofortiges BV aus. nun meine Frage. Wie berechnet sich jetzt mein Gehalt und wer zahlt es? Ich war ja noch keine 3 Monateda ?!Kann mein neuer AG mir kündigen? Ich weiß das dies eine sehr blöde Situation ist, welche von mir nicht so beabsichtigt war. Ich möchte mich nun auch nicht gleich in "Machtkämpfe " mit meinem neuen AG begeben. Vielen Dank für Ihre Hilfe . Ihre JANA
Liebe Jana, hatte unten schon geschrieben. Sie erhalten ganz normal das Gehalt weiter + sind nicht kündbar. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger