Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bundeserziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bundeserziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Seit neuerstem kann mann sich ja aussuchen wie das mit dem Geld geregelt sein soll. Wir hätten uns für die 900,00 DM im Monat entschieden nun sagte mir einen Freundin das ich dann im Anschlussauch kein Landeserziehungsgeld mehr bekomme, da ich ja das erste Jahr die vollen 900,00 DM in anspruch genommen habe. Hat sie recht?? Vielen dank Aylena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Aylena, das kommt auf das Bundesland an. Es gibt da unterscjiedliche Regelungen. Fragen Sie bei der Erziehungsgeldstelle nach. GRuß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich meinte im ersten Jahr: 900,00 DM im zweiten Jahr: nix im dritten Jahr: Landeserziehungsgeld.


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