Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Budgetregelung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Budgetregelung

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir erwarten Mitte Juni unser zweites Kind und möchten die Budgetregelung (12 X 450 EUR) fürs Erziehungsgeld wählen. Stimmt es, daß auch hier nur die Einkünfte aus dem vorherigen Jahr (2004) maßgebend sind? Wie hoch ist die Einkommensgrenze? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Die Eltern müssen sich entscheiden, ob sie den Regelbetrag (monatlich 307 €) oder das Budget (monatlich 460 €) wählen. Das Budget ist allerdings nicht möglich, wenn ein Anspruch auf Erziehungsgeld unter Berücksichtigung der Einkommensgrenzen nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes besteht. Zu beachten ist, dass in der Regel die Gesamtsumme des Regelbetrages höher als die des Budgets ist. Im besonderen Härtefall können die Eltern ihre getroffene Entscheidung einmal nachträglich ändern. Ein Härtefall liegt nur dann vor, wenn sich die persönlichen Verhältnisse erheblich geändert haben (§ 1 Abs. 5 Bundeserziehungsgeldgesetz [BErzGG]). Entscheiden sie sich beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht für die eine der beiden Möglichkeiten, dann entfällt das Budget-Angebot. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp Gruß, NB


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